Arbeitgeberzuschuss Mutterschutzgeld

Hallo :)
Habe da eine Frage, vielleicht war jemand in der selben Situation :

Ich bin seit 09/16 in Elternzeit (2 Jahre) nun bin ich erneut schwanger ET 05/18

Nun befinde ich mich seit dem 05.04.2018 im Mutterschutz und habe auch Mutterschutzgeld beantragt sowie meine erste Elternzeit verkürzt.

Heute erhielt ich meine Lohnabrechnung vom 04/18 von meinem Arbeitgeber mit 0€..obwohl es hieß das ich den Arbeitgeberzuschuss bekomme ? Habe dann bei der Krankenkasse angerufen und die bestätigte mir , das ich nichts vom Arbeitgeber bekomme ...ist das richtig so ? Im Internet wird geschrieben das mir der Zuschuss zusteht ?

Danke und liebe Grüße :)

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Das hab ich von meiner Krankenkasse bekommen als Antwort

Was ist zu beachten, wenn sie in der Elternzeit erneut schwanger werden?



In diesem Fall besteht während der Schutzfrist ein regulärer Anspruch auf das MUG in Höhe von maximal 13 Euro. Der Zuschuss des Arbeitgebers entfällt allerdings.

Eine Besonderheit ergibt sich bei einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit.

Nach § 16 Abs. 3 BEEG kann die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Abs. 1 MuSchG und Abs. 2 MuSchG auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. In diesen Fällen bitte dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.



Entsprechend der Gesetzesbegründung besteht in diesem Fall neben dem Mutterschaftsgeld in Höhe von max. € 13 auch ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss ab dem Tag der neuen Schutzfrist (vgl. auch BAG-Urteil vom 22.08.2012 – 5 AZR 652/11).

Hast du sie nur verkürzt die Elternzeit oder komplett beendet?

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Ich habe sie vorzeitig beendet

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Dann müssen sie den Arbeitgeberzuschuss auch zahlen. Ruf in deiner Firma an und sag ihnen das.

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Hallo liebes ich hab das gleiche wie du Sohn 11/16 geboren 5/18 2.Kind habe denoch von AG den Zuschuss bekommen habe rechtzeitig die Elternzeit bei meinem AG gekündigt um am Mutterschutz zugehen am besten nochmal bei deinem Chef anrufwn und fragen warum es kein AG Zuschuss gab

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Hat dein AG denn der vorzeigen Beendigung zugestimmt?

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Der Arbeitgeber muss bei einer erneuten Schwangerschaft nicht zustimmen wenn du die Elternzeit vorzeitig beendet.

Wurde mir von der Krankenkasse mitgeteilt.

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Ah OK, das würde mir anders gesagt. Würde einfach in der Personalabteilung anrufen Und nachfragen #winke

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Ja, dir steht der Zuschuss ab dem 5.4. zu, wenn du zum 4.4. deine Elternzeit vorzeitig beendet hast.

Steht im BEEG, ist also Gesetz. Würde ich dem AG so mitteilen. Sollte eigentlich auch die Krankenkasse wissen, aber an der Hotline arbeiten viele, die wenig Ahnung haben.