Aufklärung individuelles Beschäftigungsverbot

Ich würde gerne mal etwas hier loswerden, weil immer wieder diskutiert wird, wann wie ein FA ein BV aussprechen kann. Es muss eben nicht immer eine Gefahr sein, es können tatsächlich Übelkeit und Rückenschmerzen zu einem BV führen. Hier der Text der als Erläuterungen des MuSchG angehängt ist:


Bei der Feststellung eines individuellen Beschäftigungsverbotes obliegt dem
behandelnden Arzt die Beurteilung, ob bei Fortdauer der Beschäftigung eine
Gefährdung von Mutter oder Kind besteht. Es genügt alleine die Möglichkeit
eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung (LAG Hessen vom
14.04.2004 – Az: 2 Sa 803/03).
Wichtig: Es muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen.
Das Beschäftigungsverbot wird in der Regel schriftlich erklärt (Muster im
Anhang), deshalb ist es möglichst konkret zu fassen, wobei die ärztliche
Schweigepflicht zu beachten ist. Es sollte folgende Punkte beinhalten:
Art: Welche Tätigkeiten dürfen noch ausgeübt werden bzw. nicht mehr
ausgeübt werden.
Umfang: komplettes Beschäftigungsverbot (keine Tätigkeiten mehr möglich)
oder partielles Beschäftigungsverbot (bestimmte Tätigkeiten zulässig oder
bestimmte Arbeitszeiten).
Dauer des Beschäftigungsverbotes: befristet oder bis zum Beginn der
Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG
.Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann auch durch psychische
Belastungen am Arbeitsplatz notwendig sein. Ursächlich sind häufig
Spannungen zwischen der Betroffenen und ihrem Arbeitgeber oder ihren
Kollegen.
Die Abgrenzung des Beschäftigungsverbotes zur Arbeitsunfähigkeit kann im
Einzelfall schwierig sein:

Beispiel 1: Übelkeit und Erbrechen
Ein unstillbares Erbrechen als behandlungsbedürftige Erkrankung hat im
Regelfall die Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Tritt die Übelkeit nur in
Verbindung mit Gerüchen am Arbeitsplatz auf, kann es sich um ein
individuelles Beschäftigungsverbot handeln – insbesondere, wenn die
Schwangerschaft durch die anhaltende Übelkeit gefährdet wird.

Beispiel 2: Rückenschmerzen
Arbeitsunfähigkeit liegt üblicherweise vor, wenn behandlungsbedürftige
Schmerzen Ruhe oder Liegen der werdenden Mutter erfordern. Sind die
Schmerzen nicht akut behandlungsbedürftig, kann ein individuelles
Beschäftigungsverbot erforderlich sein, wenn sich die Schmerzen bei
Fortdauer der Beschäftigung verschlimmern und behandlungsbedürftig
werden bzw. die Schwangerschaft gefährdet ist.

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es können tatsächlich Übelkeit und Rückenschmerzen zu einem BV führen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die auch im Text klar benannt sind - es KÖNNEN oder KÖNNEN AUCH NICHT.

Ob sie können oder nicht können, entscheidet im eigenen Ermessen der Arzt, nicht die Schwangere, nicht der Arbeitgeber, nicht die Freundin, nicht urbia.

Es kommt eben immer drauf an, ob die Beschwerden im Zusammenhang mit der Arbeit stehen und ob keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Und natürlich müssen die Beschwerden einen klaren ursächlichen Zusammenhang mit der Schwangerschaft haben.

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Ja natürlich. Aber hier wird man sooft beschimpft weil man dazu eine Frage hat. Und damit manche sich vllt aus Unwissenheit das hier dann geben müssen, wollte ich das gerne mal posten. Dann kann man einfach mit dem FA darüber sprechen und braucht sich hier keinen Rat zu holen, den man eh nicht bekommt. Und auch einige FAs wissen die genaue Formulierung nicht. Da kann man auch die gerne aufklären

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Huhu,
Ich habe mein Beschäftigungsverbot Verbot in der 25. Ssw bekommen, weil die Stelle an die ich auf Grund der schwangerschaft versetzt worden bin, stressmäßig einfach nicht mehr aushaltbar war! Ich konnte einfach nicht mehr..
Zuerst hat mein fa auf 4 Std am tag reduziert u einige Wochen später eben ganz.

LG dani mit Jonas lio im Bauch 28+4

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Wichtigster Punkt im Text: es liegt im Ermessen des Arztes.
Bei meiner Geschichte haben hier auch alle gesagt neeein, keine Chance. Das ist kein Grund für ein BV. Und nun? Meine Ärztin hat nicht eine Sekunde gezögert und mir sofort eins gegeben. Ohne das ich auch nur ansatzweise danach fragen musste.
Es kommt immer auf eure persönliche Geschichte drauf an. Und auf den Arzt.

LG Sarah #verliebt 17+0

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Genau deswegen wollte ich das hier posten. Denn gestern kamen Sprüche wie das sind auch nur Sozialschmarotzer etc.

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Ich finde deinen Beitrag gut. Ich selbst bin nicht im BV da es mir soweit gut geht aber ich würde es mir auch nicht anmaßen hier ein Affen zu machen wenn es jemand aus welchen Gründen auch immer benötigt. Leider gibt es hier ja aber genug, die sich dann gleich aufspielen oder es immer besser wissen 😩. Das geht mir richtig auf den Zeiger😡! Jedenfalls vielen Dank für deinen Aufklärungspost.

LG

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Hallo habe auch eines seit Beginn der SS,bzw ein komplettes seit der 9.Woche,
eben auch ein Individuelles.
Ich lese hier leider immer wieder,wie Frauen deswegen angegangen werden und immer wieder behauptet wird,dies und das ist kein Grund.
Man wird hier regelrecht als faul oder als eben schmarotzer dargestellt,nur weil manche eben nicht Nachvollziehen können,dass es manchen Frauen eben sehr schlecht geht und sie auch bedingt durch die Ss probleme haben.
Ich beneide jede,der es gut geht.
So manche würde sich (jede) das auch wünschen.
Finde es gut,dass du es angesprochen hast.
VG Claudine (21 ssw)