Experten Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben.
Mein fa hat mir heute ein Beschäftigungsverbot erteilt.
Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit und mein 1. Arbeitstag wäre jetzt wieder am 14.05 gewesen.
Ich führe aber zusätzlich auch noch einen 400 Job aus.
Nun zu meinen Fragen:
Muss nein Arbeitgeber bei dem ich mich bis zum 14.05 noch in Elternzeit befinde mir dann wieder mein volles Gehalt wie vor der Elternzeit zahlen?
Habe ich bei meinem 400 Euro hin auch ein recht auf Lohnfortzahlung?
Lieben Dank für eure Antworten.
LG Jette

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Hallo,
das was vertraglich vereinbart wurde zum 14.5 muss dein Chef dann einhalten. Dass heisst, wenn du vollzeitig wieder gekommen wärst, dann muss er dir das Vollzeitgehalt zahlen. Falls du Teilzeit wieder gekommen wärst..eben das entsprechende Teilzeitgehalt.
Was den 400 Euro Job betrifft, bin ich mir nicht so sicher. Aber ich meine mal gelesen zu haben, dass auch da ein Recht auf Gehaltszahlung besteht.
Lg und alles Gute

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Hallo ich kann dir nur die 2. Frage beantworten ich bin bei einem 450€ job im BV und habe genauso Anspruch auf entgeld fortzahlung. Liebe Grüße

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Es muss dann aber natürlich auch zwei BV's geben.
BV bedeutet ja nicht pauschal "jegliche Arbeiten sind unmöglich" (dann müsste die Betroffene ja direkt in Vollbetreuung).

Es ist durchaus möglich das ein BV für die Haupttätigkeit "Lageristin" erforderlich ist, die Nebentätigkeit "Korrekturlesen von Masterarbeiten" trotzdem problemlos möglich ist.

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Klar da hast du recht.
Von der Schreibweise her nahm ich an das, das bv für beides ausgestellt wurde

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Hat denn dein Hauptarbeitgeber dem Nebenjob zugestimmt? Und wieviele Stunden wären beide Jobs zusammen? Da gibt es eine Obergrenze.
Und hättest du ohne das Beschäftigungsverbot überhaupt die Möglichkeit, deine beiden Jobs auszuüben, d.h. eine Kinderbetreuung über die ganze Zeit über?

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Sorry, aber deine nebensächlichen Fragen gehen mal so was von am Thema vorbei..... Sorry.
Ich weiß, dass Thema ist für dich immer ein Riesen-aufhänger. Aber wenn du nichts zum eigentlichen Thema beitragen kannst oder willst, solltest du die Finger von der Tastatur lassen.

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Was für ein dämlicher Kommentar von dir. Genau das sind die Fragen, die entscheidend sind.

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"Muss nein Arbeitgeber bei dem ich mich bis zum 14.05 noch in Elternzeit befinde mir dann wieder mein volles Gehalt wie vor der Elternzeit zahlen?"
Ja muss er.

"Habe ich bei meinem 400 Euro hin auch ein recht auf Lohnfortzahlung?"
Ja hast du, die Frage ist nur wie lange, denn viele dieser Verträge gelten ja nur in Elternzeit, weil man sie neben dem Vollzeitjob gar nicht ausführen dürfte/könnte.

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"Ja hast du, die Frage ist nur wie lange, denn viele dieser Verträge gelten ja nur in Elternzeit, weil man sie neben dem Vollzeitjob gar nicht ausführen dürfte/könnte."

Also diese Auszage verstehe ich nun mal gar nicht - schon einmal was von Multijobbern gehört #kratz

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Schon mal was von maximal erlaubter Arbeitszeit je Woche/Tag gehört?
Und da gibt es dann eben Jobs, die dann außerhalb der Elternzeit nicht mehr weiter gemacht werden können, da die Vorschriften nicht eingehalten werden.

Ist traurig, wenn man das nicht versteht oder so wenig Ahnung davon hat, aber andere dann als dumm hinstellen will.

Daher kommt eben die Aussage, sie können und dürfen dann nicht neben dem Hauptjob ausgeführt werden.

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