Elternzeit früher beantragen? Da AG Urlaub hat

Huhu meine Praxis ist um meinen ET herum 3 Wochen im Urlaub. Und man muss den Elternzeitantrag doch in der Woche nach der Geburt dem Arbeitgeber zu kommen lassen !? Wenn er da dann aber definitiv nicht da ist. Wie mache ich das dann? Früher einreichen, am besten Mitte Juni, anstatt Ende? Und wie schreibe ich das? Gibt es Vordrucke oder wie wird sowas gemacht? Lg

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Hallo,
Der Antrag auf Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn gestellt sein. Also kannst du es dann auch schon vorher einreichen. Wenn sich der Et verschiebt, musst du dann ja sowieso wieder ein Schreiben aufsetzen, da sich auch die Elternzeit verschiebt. Im Internet gibt es viele Vordrucke.

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Da das ja eh erst nach der Geburt abgegeben wird verschiebt sich da auch nichts.

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Ich habe es vorher abgegeben und dann den Et in einem zweiten Schreiben geändert

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Hi,

Die Elternzeit beginnt am Tag der Entbindung, daher musst den diese zwischen 8 und 7 Wochen vor ET anmelden.

Wenn du googelst findest du einige Vorlagen.

Alles Gute 🍀

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Hmm, also ich habe gerade extra nochmals den Wikipedia Artikel dazu gelesen. So wie ich das verstehe, muss die Elternzeit in der ersten Woche nach der Geburt beantragt werden, da man ja sowieso 8 Wochen MuSchu hat und für den AG es erst danach relevant wird.

Und mein AG hatte mir auch gesagt, dass ich das erst nach Geburt mitteilen muss... Und wir sind kein kleines Unternehmen.

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Nope. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Daher muss sie offiziell 1 Wochen nach Geburt beantragt werden. Bei Vätern ist es anders, da muss man vor ET beantragen, weil die haben ja keinen Mutterschutz. ;-)

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Da du erst nach der Geburt verbindlich anmelden kannst musst du dann eh nochmal ein Schreiben aufsetzen. Vor der Geburt geht nicht, da hast du ja die ganzen Daten nicht.

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Natürlich kannst du jetzt schon anmelden... du schreibst einfach in Lebensmonate.. ich melde Elternzeit von 1. bis zum ... Lebensmonat an .. voraussichtlicher ET ist der ... Kopie der Geburtsurkunde wird nachgereicht - fertig .. alle Fristen eingehalten!

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Sehr schlechter Rat! Wenn du so anmeldest verzichtest du freiwillig auf das Mutterschaftsgeld und dem Urlaubsanspruch für die 8 Wochen nach der Geburt!

Elternzeit beginnt NACH dem Mutterschutz.

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Ich kann nur das wiedergegeben, was mir bei unserer Elterngeldstelle gesagt wurde.

Die Elternzeit endet immer am Geburtstag des Kindes. Ich werde zwei Jahre Elternzeit nehmen, und da der Mutterschutz an das Elterngeld angerechnet wird, wird wohl auch die Elternzeit angerechnet.
Das wurde mir so gesagt. Daher soll ich 7 Wochen vor ET mit der Bescheinigung, die von der FÄ kommt (mit der ich auch das Mutterschaftsgeld beantrage) die Elternzeit anmelden. Und dann, wenn der sich der ET verschoben hat, eine Aktualisierung schicken.

Habe bisher auch immer nur gehört, dass sie Elternzeit am Tag des ET beginnt, da ja auch das Elterngeld damit verrechnet wird.

Das ist meine Info.

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Das hört wunderbar inkompetent an seitens der Elterngeldstelle. Da sieht man dass die keine Ahnung haben. Wieso auch, die haben nichts mit der Elternzeit zu tun.

Elternzeit ist Jahres unabhängig und somit endet sie natürlich nicht immer 1 vorm Geburtstag ( AM Geburtstag ist eh Quatsch)

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Laut sämtlichen Elternzeit Rechnern endet die Elternzeit aber immer am Tag vor dem Geburtstag des Kindes. 🤔
Oh man, wie kann das denn nur so kompliziert sein?

Also errechneter ET ist bei mir der 18.08. ich möchte zwei Jahre zu Hause bleiben, mein Mann bleibt den 1. Lebensmonat zu Hause und dann noch Mal den 12. Lebensmonat.

So, nun hat die mir erzählt, dass wir zusammen 24 Monate haben:

ich bekomme für 22 Monate Geld (2xBasis und 20 Mal plus) und mein Mann bekommt auch zwei Mal Basis, da wir zwei Mal parallel Elterngeld bekommen (1. Und 12. Lebensmonat) erhalte ich in den letzten beiden Monaten gar nichts.

Und mir wurde gesagt, dass somit die Elternzeit am ET beginnt, für beide...

Jetzt bin ich total verunsichert...

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