Während Beschäftigungsverbot - Aufstockung der Arbeitszeit

Hallo ihr Lieben,

vielleicht ist hier ja jemand unter euch, der mir eine Antwort geben kann :).

Ich werde voraussichtlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Momentan arbeite ich 30h/Woche. Eine Vertragsänderung ab Juni wurde schon letzten Monat schriftlich festgelegt - ab Juni Vollzeit (37,5h).
Würde ich quasi trotz Beschäftigungsverbot dann ab Juni als Vollzeit Mitarbeiterin gelten oder entfällt das dann? Wäre das Beschäftigungsverbot ab Juni (so ab der 2. Woche) sinnvoller? Wichtig wäre mir, dass das Vollzeitgehalt als Mutterschaftsgeld gilt und ebenso ans Elterngeld angerechnet wird. Außerdem schließt mein Unternehmen und die Abfindung wird auf das letzte Gehalt berechnet!

Danke und liebe Grüße

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Hallo,

Ich hatte ein Teil-Bv als währenddessen mein Teilzeitvertrag auslief.

Ich bekam im bv dann mein volles Geld...

Lg costa

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Danke für deine schnelle Antwort :)!!

Somit wurde ja dann auch das volle Gehalt für das Elterngeld angerechnet, richtig?
Die Frage wäre ja, ob das dann auch so is, wenn man ein volles BV hat, da man ja dann nur den Durchschnitt der letzten 3 Monate bekommt!?

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Also bei mir würde es als normales Gehalt angerechnet.
Und ich habe auch nicht den Durchschnitt der letzten 3 Monate sondern mein volles Geld bekommen.... (war kurz vorher noch gestiegen).

Aber ob das immer so ist, das weiß ich nicht....

Lg

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