Auf Mutterschutz verzichten trotz BV-Urlaub nehmen?

Hallo zusammen,

Es geht hierbei schlichtweg um das "Elterngeld".

Ich bin aktuell im BV.
Theoretisch kann ich ja auf die 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung verzichten.
Ist dieses aber auch möglich, wenn ich im BV (Arbeitgeberbedingt) bin, und statt dessen Urlaub nehmen würde?
Ich habe noch so viel angesammelten Urlaub... Und es würden somit 2 Monate "mehr Geld" in die Berechnung mit einfließen...Was nicht unerheblich ist bei mir.

Und es wäre ja zugunsten des Elterngeldes (also in meinem Fall zumindest).
Eine richtige Antwort habe ich bisher nicht gefunden, vielleicht kann es ja jemand von euch beantworten...

Vielen Dank für eure Hilfe!
Mery

1

Noch mal - nur um sicher zu stellen das ich das richtig verstanden habe:

Du bist aktuell im BV, und willst jetzt zwecks Leistungsoptimierung auf den dir gesetzlich zustehenden Mutterschutz verzichten - in der Meinung dann greift ja wieder das BV ???

Da fehlen mir jetzt echt die Worte ......

2

Nein.
Da hast du etwas falsch verstanden!

Ja. Ich bin im BV.
Ich möchte auf den "Muttschutz" vor der Geburt verzichten und dafür meinen URLAUB nehmen.

Ich hoffe, jetzt fehlen dir nicht mehr die Worte!

3

Wenn das BV da endet und dein AG damit einverstanden ist, sollte dies gehen.

weitere Kommentare laden
5

Ich glaube nicht, dass das ein AG freiwillig macht. Man bekommt im Mutterschutz ja einen gewissen Betrag von der KK, und den Rest, also die Differenz zum Einkommen, vom AG. D. h. wenn dein AG deinem Plan zustimmen würde, müsste er dein Gehalt für den Urlaub ja komplett selbst zahlen, während er im Mutterschutz weniger Geld an dich zahlt.

6

Müsste er das nicht auch, wenn sie den Urlaub nach der Elternzeit nimmt?

Da spart er sich unterm Strich doch sogar etwas, oder hab ich einen Denkfehler?

7

Er spart sich nichts, denn sie spart sich den Mutterschutz.

weitere Kommentare laden
9

Man kann nicht "auf Mutterschutz verzichten", sondern man kann sich nur zur Arbeitsleistung in den 6 Wochen der Schutzfrist vor der Geburt bereit erklären. § 3 Abs 1 MuSchG.

Das ist wohl etwas anderes als Urlaub gegen Mutterschutzfrist zu tauschen.

Also wenn du in der Zeit arbeiten willst, darfst du das tun.

Aber es würde rein gar nichts bringen. Rechne dir aus, was das Mehr an Elterngeld bringt, dafür opferst du das Mutterschaftsgeld. Meiner Meinung nach machst du mit dem Deal ein Minus.

13

Hmmm.
Aber ich würde doch in den 6 Wochen Urlaub quasi mein Gehalt bekommen. Das beläuft sich doch auf das Mutterschutz Geld (nur, dass da die Krankenkasse einen Teil zahlt und den Rest der AG).
Also ist es doch letzten Endes das selbe, nur dass mein AG voll bezahlt und nicht die Krankenkasse-dafür wäre wiederum der Urlaub weg.

Es sind um die 250 Euro mehr pro Monat. Und das ist schon nicht wenig...

Ich sehe da grade nicht den Nachteil, oder verstehe ich dich falsch?

Arbeiten ist ja keine Option. Mein AG konnte mir ja keinen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten, daher das BV. Demnach wird er das ja kurz vor der Geburt ebenfalls nicjz erfüllen können...

15

Okay, du hoffst auf 250 € mehr Elterngeld pro Monat. Das sind über 12 Monate dann in der Summe 3000 € mehr Elterngeld. Dafür opferst du das Mutterschaftsgeld über 6 Wochen (vorausgesetzt du entbindest nicht vor berechnetem ET). Und was verdienst du in 6 Wochen? Was wäre dein Mutterschaftsgeld in den 6 Wochen? Das ist wahrscheinlich mehr als 3000 € oder?

Wenn arbeiten keine Option ist, dann geht der Deal nicht. Das Gesetzt sagt "zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären". Das geht im BV nicht, von Urlaubstausch ist da keine Rede.

weitere Kommentare laden
11

Hi!
Du bekommst nicht mehr Elterngeld, wenn du statt des Mutterschutzes Urlaub nimmst.
Da Du im MuSchu das gleiche Gehalt bekommst, ist das Elterngeld dann auch gleich. So wie Du es vor hast, verzichtest Du lediglich auf den Dir zustehenden Urlaub.
Ich bin grade in der gleichen Situation 😊.
Liebe Grüße!

12

Hmmm. Bist du dir da sicher?
Der Mutterschutz wird ja ausgeklammert in der EG Berechnung, da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt.
Während der Urlaub ja quasi berechnet werden würde...

14

Also die KK zahlt einen bestimmten Betrag und dein AG stockt es zu deinem Lohn auf. Wenn du Urlaub nimmst, bekommst du auch Lohn. Du darfst im MuSchu arbeiten, aber das Geld ist dasselbe. Ob du arbeitest, Urlaub hast oder BV. Wobei du zwar arbeiten darfst, ich aber nicht glaube, dass das die Berechnung des Elterngeldes ändert.

weitere Kommentare laden
19

Einen ähnlichen Beitrag gab es heute ka schon mal. Was ich n7cht genau verstehe ist, warum der Verzicht auf Mutterschutz das Gehalt erhöhen würde. Gab es vorm BV Krankengeld? Oder eine Gehaltserhöhung oder warum würde der Schnitt der letzten anrechenbaren 12 Monate steigen?
Ich glaube, ich steh da auf dem Schlauch.

21

Vermutlich weil es einfach bisher keine 12 anrechenbare Monate gibt.

22

Der Grund ist ganz einfach:
Ich war bis Dezember in Elternzeit :)
Und habe dann im Januar das BV aufgrund der SS bekommen.
Da die Elternzeit 2 Jahre betrug wird da auch nix weiter ausgeklammert oder so.
Da ist man natürlich über jeden Monat glücklich, der angerechnet wird. Daher meine "Idee"...