Teilzeitarbeit in Elternzeit doch nicht möglich

Angenommen ich reiche 2 Jahre Elternzeit ein und möchte ab dem 2. Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Wenn ich jetzt aus irgendeinem Grund doch nicht arbeiten kann/möchte ab dem 2. Jahr, muss das der Arbeitgeber akzeptieren oder bin ich verpflichtet die Teilzeitarbeit anzutreten?

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Du musst die Teilzeitarbeit ja erst 7 Wochen vor Beginn anmelden. Bis dahin solltest du ja wissen, ob du arbeiten möchtest oder nicht.

Vg Isa

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Du brauchst es doch erst 7 Wochen vorher zu beantragen. Damit hast du das Problem doch gar nicht.

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Das hängt davon ab, ob man die TZ beim AG verbindlich angemeldet hat. In der Regel macht man das so spät wie möglich.

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Ergänzung: die ersten beiden Antworten beziehen sich offensichtlich nicht auf die gestellte Eröffnungsfrage. Sind aber auch interessant.

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Bei mir steht das auf dem Formular zur Einreichung der Elternzeit dass ich in der ersten Woche nach Geburt abgeben muss

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Ich habe es so gemacht, dass ich im Formular geschrieben habe, dass ich voraussichtlich ab ... Zeotpunkt ca.... Stunden arbeiten möchte, der Antrag mit genauen Angaben wird jedoch vorher rechtzeitig eingereicht. Also habe ich mein "Wunsch" nach Teilzeitarbeit schon mal angesprochen, jedpch mich ausdrücklich noch nicht verpflichtend festgelegt.