Beschäftigungsverbot nur vom Betriebsarzt?

Hallo zusammen!
Ich bin in der 15 SSW und liege nach einer heftigen Sturzblutung im Krankenhaus. Dem Baby geht es Gott sei Dank gut.
Ich bin 38 Jahre alt und habe das Asherman-Syndrom, welches erst 12/17 mehr behandelt wurde.

Da ich in dieser Schwangerschaft bereits dreimal mit Schmierblutungen zu kämpfen hatte, hat mir meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aufgrund von erhöhtem Fehlgeburtsrisiko und Stress nahe gelegt.
Dieses könne sie aber nicht ausstellen sondern ihrer Aussage nur der Betriebsarzt. Ist das richtig? Kann nicht jeder niedergelassene FA ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen?
Kann mir jemand dazu etwas hilfreiches sagen? Gruß cuttee

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Huhu also wenn sie es dir schon, wegen den genannten Gründen, ein BV ans Herz legt dann darf und kann sie das auch ausstellen! Der Betriebsarzt würde dir jediglich eins ausstellen wenn du irgendwelche Tätigkeiten auf deiner Arbeit, auf Grund der SS, nicht ausführen darfst und man dir keinen anderen, geeigneten Platz, geben kann.
Ansonsten darf und kann dir deine Frauanärztin definitiv eins ausstellen!

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Hi
Meine Ärztin konnte es auch nicht. .ich musste zum Betriebsarzt der mir dann BV sofort ausgestellt hat.habe oft gehört das manche das nicht machen "dürfen" aber warum weiss ich nicht
Lg

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Ich habe als Ich wieder schwanger wurde, nach einen Totgeburt das Jahr bevor, ein BV von mein FA ausgestellt bekommen. Der Betriebsarzt war überhaupt nicht involviert und alles lief reibungslos mit der BV.

Natürlich kann dein FA dir ein individuelles BV ausstellen, auch eine Kollegin von mir hat vom FA ein BV ausgestellt bekommen. Es liegt wohl an dein FA..

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Ich musste damals mit dem Schreiben vom FA noch zum Amtsarzt, der das BV bestätigen musste. Bei mir waren es auch gesundheitliche Gründe (Verkürzter Gmh).

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Auch die FÄ kann ein BV ausstellen!

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Huhu.
Der Betriebsarzt ist eigentlich für das betriebliche BV zuständig, also wenn dein Betrieb das Muschugesetz nicht einhalten kann und ein individuelles BV kann jeder Arzt. Also dein Gyn kann eins ausstellen und er hat doch gute medizinische Gründe dafür.
Meine Gyn hat auch eins ausgestellt in der 22. Woche aus ähnlichen Gründen.
Alles Gute 🍀

LG Momo (31. Momo)

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Guten Morgen, sorry ich habe es gestern nicht mehr geschafft zu schreiben und mich für die Antworten zu bedanken.

Meine Frauenärztin arbeitet auch hier im Krankenhaus als Assistenzärztin. Sie vertritt übergangsweise meine eigentliche Frauenärztin, die in Elternzeit ist.
Vielleicht ist das der Grund warum sie es nicht ausstellen kann. Andererseits ist das eine Gemeinschaftspraxis in der auch zwei niedergelassene FA praktizieren so dass eventuell einer von ihnen das ausstellen könnte.

Ist das individuelle Beschäftigungsverbot denn eigentlich zeitlich begrenzt?

Ich weiß auch nicht, aber bei dem Gedanken an den Betriebsarzt ist mir nicht wohl...
Ich hätte lieber ein Schreiben in der Hand das ich bei der Arbeit abgeben kann und das war's dann.
Es wird eh schin mega schwierig meinem Chef das ganze beizubringen, da er der Meinung ist ich sitze ja nur am Bildschirm und das wäre nicht anstrengend und bis zum Ende der Schwangerschaft ja kein Problem... :/
Er ist ein Meister darin andere zu manipulieren und einem ein schlechtes Gewissen zu machen...

Habt einen schönen Tag, cuttee

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Das ist Unsinn, denn wenn das gesundheitliche Gründe hat, dann muss es sogar der Arzt ausstellen und nicht der Betriebsarzt.

Allerdings kann es sein, dass du nun nicht mehr arbeitsfähig bist und dann kann niemand ein BV ausstellen, sondern dann gibt es nur eine AU.

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Auch ich habe gehört, dass nicht alle Ärzte ein Beschäftigungsverbot ausstellen dürfen.
Das viele Ärzte es nicht machen liegt jedoch in der Geldfrage. Denn oft dauert die Prüfung der Krankenkasse, die dann deinen Lohnausfall übernimmt, viel zu lange. Sollte dann ein Beschäftigungsverbot ohne erheblichen Grund ausgestellt worden sein, muss der Arzt persöhnlich die Zahlungen an die Kasse erstatten. Wenn du einen Termin beim Betriebsarzt schnell bekommst, solltest du es auf jedenfall machen, denn dann zahlt die Berufgenossenschaft dein Gehalt.

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Sorry, aber das ist Unsinn, egal wer das BV ausstellt, es zahlt immer die U2.

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Was ist die U2?
Bei mir hat die Bezirksregierung das Beschäftigungsverbot ausgestellt und mein Arbeitgeber holt sich das Geld von der Berufsgenossenschaft.

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