Hallo zusammen,
Ich hätte mal ne Frage.
Und zwar ist bei uns im Geschäft aktuell eine ziemliche Unruhe.
Ich arbeite in einem Pflegeheim zu dem auch ein Cafe gehört.
In diesem wollte sich eine Arbeitskollegin 3 Kugeln Eis können😉...woraufhin die Angehörige eines Bewohners gerne den zu zahlenden Betrag auf sich nehmen wollte.
Die Kollegin sie zu diesem Zeitpunkt im Cafe gearbeitet hat,hat einen riesigen Aufstand getätigt das es nicht gehe da es nicht gestattet ist Geschenke anzunehmen.
Jetzt haben wir eine schriftliche Anweisung bekommen das es gesetzlich festgelegt ist das Einzelpersonen keine Geschenke annehmen dürfen. Wir reden hier von 3 Kugeln Eis🙈. Ich war der Meinung mal irgendwo gelesen zu haben das alles bis 5 € ok ist.
Kann mir dazu jemand genau info geben?
Danke im voraus
3 Kugeln Eis als Aufmerksamkeit
Wenn der AG es verboten hat, ist 1 Cent zu viel.
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/welche-geschenke-arbeitnehmer-annehmen-duerfen
...kann man finden wie man will. Ich persönlich finde es affig, vor allem, weil das auch für den Klienten/Angehörigen ein bisschen blöde ist.
Aber Verboten ist dann alles, wenn es untersagt ist.
Es ist richtig, dass der Arbeitgeber Regeln dafür festlegen kann, auch die Regel, dass absolut nichts angenommen werden darf. Das ist z.B. oft im Staatsdienst so.
Bei uns gibt es eine 30€ Regel.
Du hast aber völlig recht, der Gegenwert von 3 Kugeln Eis ist wirklich lachhaft und in dem Fall hätte man wohl nur den Einladenden verunsichert. ABER, wenn es der AG so will ist es zu befolgen!
Sprich: Die Aussage es sei gesetzlich festgelegt ist falsch, der AG kann aber seine eigenen Regeln hierfür aufstellen!
Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.
Meines Wissens ist alles bis zu einem Warenwert von 10 Euro KEINE Bestechung.
Letztlich ist es aber völlig egal - wo kein Kläger da kein Richter.
Ich hab schon für Kunden gearbeitet wo ein Aufstand gemacht wurde, wenn einem ein KEKS gereicht wurde an der Rezeption als Aufmerksamkeit und der Spruch kam mit "Bestechung" und ich nur zu meiner Kollegin meinte "Die Chefs sind doch nur pissig, weil den Grattlern keiner nen Keks geben will! Als ob irgendwer seine Arbeitsrichtlinie wegen nem KEKS (in deinem Fall ein paar Kugeln Eis) missachtet."
Bei nem anderen Kunden hab ich als Rezeptionistin ebenfalls Präsente zu Weihnachten bekommen wie die Assistentinnen oder GF und ich DUFTE aus Sicht der Kunden annehmen. Meinem AG war das egal, zumal ers auch nicht hätte prüfen können - wie auch? Wo kein Kläger da kein Richter. Wir durften nur kein Geldwert annehmen. Aber Sachgeschenke nach Ermessen der Kunden. Und bei dem einen Kunden hab ich von hochwertigem spanischen Seranoschinken eingeschweist in Portionen von nen Delikassengeschäft aus Spanien, zu Wein (den hab ich immer weiterverschenkt weil ich hasse Wein), Weihnachtskalender oder auch schon ne Smartwatch geschenkt bekommen sowie Tafelweise Essen von Catering von Veranstaltungen wenn was über geblieben ist.
Letzlich ist es aber Ermessenssache vom AG. Der setzt fest ob Geschenke angenommen werden dürfen und bis zu welchem Rahmen.
Die einen sagen generell nein - die anderen bis 10 Euro und andere bis 50 Euro und wieder andere haben kein wirklich kommuniziertes Limit. Insofern das klar kommuniziert wurde, darf man in dem Fall auch das Eis nicht annehmen. Auch wenns menschlich betrachtet korrinten kackendes missgünstiges Neidhammel-Idiotengetue von Vorgesetzten und in dem Fall der Kollegin ist.
Die Bewohner des Altenheims sind in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Pflegepersonal und solche kleinen Geschenke könnten einreißen. Da ist auch schon in der Vergangenheit viel schlimmes passiert.
Im öffentlichen Dienst ist genau definiert, was man annehmen darf. Das geht bis zu einem gewöhnlichen Arbeitsessen, dann ist aber die Grenze erreicht.
Du kannst doch deiner Kollegin die 3 Kugeln Eis schenken, laß die Bewohner und Patienten außen vor.
Es gehören bei weitem nicht alle Pflegeheime dem öffentlichen Dienst an.
Das hat sie auch nicht behauptet.
Hallo,
ich finde die Regelung vollkommen in Ordnung.
Als meine Oma im Heim war, hat sie auch gern "geschenkt" und zwar so viel, daß es nicht mehr tragbar war und genommen wurde es auch. Also, wo fängt man an und wo hört man auf? Dann lieber ein komplettes Verbot. Und mal unter uns, mir wäre es peinlich, würde mir ein Patient etwas ausgeben wollen.
LG
Es ist ja nicht nur der Wert des Geschenks zu betrachten, sondern auch die Nachricjt, die dahintersteckt.
Bestechung?
Bevorzugung bestimmter Personen?
Ansehen der Institution
etc.
Ich finde ein Verbot völlig in Ordnung. Da es ja scheinbar ein so geringer Betrag ist, kann man sich das Eis auch selbst kaufen 😉