Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Hallo ihr Lieben ich habe mal eine Frage wie läuft das mit dem Elterngeld und Mutterschaftsgeld , ich weiß nur das es das Mutterschaftsgeld für 6wochen gibt und danach läuft das Elterngeld weiter ist das richtig ? Wo beantrage ich das und wann ?Noch während der Schwangerschaft? Oder sowieso erst mit der Geburtsurkunde? Und wielange läuft das Elterngeld? Wieviel Geld bekommt man jeweils von den beiden ?

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Dein mutterschutz läuft noch 8 Wochen nach der Geburt. Dein Elterngeld kannst erst weg schicken wenn die Urkunde da ist. Sowie ki dergel, brauchst die Identifikationsnummer. 😊
Sei. Elterngeld Richter sich nach deinen 12 Gehaltsabrechnungen :) wie viel das ist kann dir niemand sagen. Es beantragst du bei deiner Stelle, kannst du im Internet oder auf der Gemeinde raus finden. Den Antrag kannst du jetzt schon fertig machen. 😊

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Und wo beantrage ich Mutterschaftsgeld bekomme ich das überhaupt wenn ich momentan keinen Job habe?

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Nein und ja. Den AG Teil bekommst duu nicht aber die 13 euro, wenn du nicht Familienversichert bist. Du gibst das beim. Job Center ab. Ob du es dann auch bei der kk einreichen tust, weiß ich nicht genau. Aber reiches bei deiner kk auch ein

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Hallo,

Geh am besten zu einer Schwangerenberatungsstelle, die können dir genau sagen welche Leistungen von wo bekommst!

Lg

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Stopp stopp stopp.

Das Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt von KK und AG und bildet 1 zu 1 dein vorangegangenen Durchschnittsnettolohn/gehalt wieder. Die ersten 2 Monate vom Mutterschaftsgeld werden zwar zu 100% aufs Elterngeld angerechnet. Weshalb du formell die ersten zwei Monate nach der Geburt "Elterngeld" beziehst. Aber eigentlich ist es inoffiziell Mutterschaftsgeld welches unter dem Deckmantel Elterngeld wie ein Wolf im Schafspelz daher kommt und gerne Verwirrung stiftet.

Du beantragst deine Elternzeit ab 8 Wochen nach dem ET. Sollte sich die effektive Entbindung nach hinten verlagern. Teilst du das dem AG zeitnah mit. Sollte die Geburt vorher stattfinden, ändert sich an der Elternzeitregelung wie du es eingereicht hast überhaupt nichts. Da sich der Mutterschutz entsprechend anpasst und die Zeit die vor der Geburt flöten geht, nach der Geburt angehangen wird! Solltest du nämlich Elternzeit ab dem ET einreichen. Ist dein AG nicht verpflichtet dir das Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt zu bezahlen und du würdest auf 2 Monate Bezahlung verzichten. So oder so gilt es als "Lohnersatzzahlung" nur das eine ist höher als das andere!

Sobald dein Kind geboren wird. Bekommst du vom Standesamt 4 Geburtsurkunden ausgehändigt.

1 x für die KK zur genaueren Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses und um die KK-Karte fürs Kind beantragen zu können!

1x fürs Kindergeld - hierfür musst du aber eh auf die Steuer-ID warten, da ohne diese die Kindergeldstelle eh kein Finger rühren wird. Und die Steuer-ID kann bis zu 8 Wochen dauern und wird automatisch übermittelt.

1x fürs Elterngeld.

1x für private Zwecke. Eine Kopie davon gibst du dem AG der als Nachweis über die Lebendgeburt deines Kindes gilt und als Berechnungsgrundlage für das weitere Mutterschaftsgeld dient sowie einer etwaigen Anpassung deiner eingereichten Elternzeit.

Mutterschaftsgeld ist einmal 13 Euro pro Tag von der KK zuzüglich den Rest vom AG was 1 zu 1 dein vorherigen Nettolohn wiederspiegelt!

Danach hängt es von ab ob du Elterngeld-Plus oder Basiselterngeld beziehst.

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und max. 1800 Euro und ist ähnlich wie das Arbeitslosengeld 1 berechnet. Bis zu gewissen Einkommensgrenzen sind es 67% des vorherigen Nettolohns, über gewissen Grenzen 65-60% vom vorheringen Netto. Spesen und Prämien, sowie Weihnachtsgelder werden hierbei nicht berücksichtigt. Nur der ausschließliche Nettolohn/Gehalt OHNE Zulagen!!!!!

Elterngeld-Plus ist, insofern man nicht parallel arbeiten geht, 50% des Satzes was beim Basiselterngeld raus kommt. Das Basiselterngeld wird bezahlt bis zum 12. Lebensmonat (die letzte Auszahlung findet aber mit Beginn des 12. Monats statt nicht mit dem 1. Geburtstag!!!!) Elterngeld-Plus ist so, dass die ersten zwei Monate IMMER als Basiselterngeld gewertet werden. Sprich wenn der Partner keine Partnermonate beansprucht oder man Alleinerziehend gilt, bekommt man mit Elterngeld-Plus max 22 Monate stattliche Lohnersatzleistungen.

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Sie ist Familienversichert und hat kein Job. Also zählt deine Angaben nicht

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Ja manche lesen einfach nicht richtig und schreiben einfach drauf los.

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Mutterschaftsgeld bekommst du nicht, aber Elterngeld dafür ab der Geburt.

Beantragen kannst du es allerdings erst nach der Geburt, da du die Geburtsurkunde brauchst.

Ich bin etwas schockiert, welch unsinnige Antworten bislang kamen!