Abfindung

Hallo zusammen.
Ich zahle seid 10 Jahren Unterhalt.Die Letzten Jahre 450Euro.
Leider habe ich meine Arbeit verloren vor 15Monaten.
Aber eine gute Abfindung bekommen.
War ca 1.Jahr Arbeitslos hätte 3 Monate Sperre vom Amt.In der Zeit aber 450Euro weiter gezahlt.
Jetzt habe ich neue Arbeit wo ich viel weniger verdiene,und der Unterhalt würde neu berechnet.
Zahle 200euro weniger.
Aber anscheinend will das Amt an meine Abfindung ran,wovon nix mehr da ist nach 15 Monaten.Schulden bezahlt und so.
Geht's das bzw. dürfen die das?

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Abfindungen werden i.d.R. auf einen längeren Zeitraum umgelegt. Als Bild habr ich dir mal die Sicht eines der strengsten OLG in seinen Leitlinien angehängt.

LG

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Hallo

Von 450 auf 250 Euro im Monat ist ne Hausnummer.
Ist es für 1 Kind? Wie alt ist das KInd?
Immer die gleiche Summe gezahlt?

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1 Kind 16.
Anfangs 380 und die letzten Jahre 450.
Trotzdem ich letztes Jahr arbeitslos war und eine 3Monatige Sperre hatte.Also kein Einkommen habe uch 450euro gezahlt.Dachte das wenn ich schon eine Abfindung bekomme kann ich wenigstens die 450 weiter zahlen.Bin mir absolut nich bewusst das ich das hätte angeben müssen.
Ja ist auch für mich ein extremer Rückschlag von 2400 netto auf 1500 netto runter.aber nach 15 Monate hab ich ca 2000 netto.
Mir geht es einfach darum ob das richtig ist mit der Abfindung.Habe immer meinen Unterhalt gezahlt wie es sich gehört.Lange Zeit mehr als ich musste.Die Mutter verdient auch 2400.soviel haben meine Freundin und ich zusammen und haben auch eine Tochter die ist 7.
Irgendwo muss doch auch mal Schluss sein.

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Hallo

Ja, wenn du weiter gezahlt hast, sollte das ja nicht das Problem sein.
Es ist egal, was deine Ex verdient, es wird nur dein bereinigtes Netto genommen.
Mit deinem aktuellen Einkommen bist du wahrscheinlich ein Mangelfall. KInd 1 stehen eigentlich nur 143 Euro zu, Kind 2 108 Euro, wenn nur dein Einkommen genommen wird!

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Das Jugendamt will den korrekten Unterhalt berechnen, eventuell kommt ja raus, dass du seit xy weniger zahlen musstest und daher "Guthaben" besteht.

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Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht. Da ist nichts mit Guthaben.