Frage zu Kinderbetreuung Urlaub Krankschreibung etc

Ich hätte da mal ne Frage ob und wie ich mir von meinem AG auf legalem und ethisch korekktem Weg ein paar Urlaubstage zurück bekommen kann. Also ich beschreibe mal die Situation. Ich arbeite Vollzeit (3 Wochen Urlaub), meine Partnerin arbeitet nicht. Ihr Sohn, gefühlsmäßig meiner ist 3. 2tes Kind ist biologisch diesesmal meiner.
Also:
25.07 11Uhr Beginn Einleitung auf dringend ärztlichen Rat
26.07 12Uhr 2te Einleitung
27.07 01Uhr Blasensprung
27.07 15Uhr Geburt
30.07 16Uhr Entlassung
31.07 9Uhr Kinderarzt
31.07 15Uhr Wiederaufnahme des Kindes mit Mutter Stationär (Gelbsucht)
Vorraussichtlich 02.08 Nachmittag Entlassung KH

Die Betreuung des 3 Jährigen erfolgte in diesen Zeiten durch mich und meine Mutter abwechselnd. Schlaf von 25.07-27.07 unter insgesamt 4 Stunden.

Nach Gesetz ist Urlaub ja nur für Erholubgszwecke. Und da dies ja 9 Tage lang (-2Tage WE) nicht vorlag dachte ich man könnte da ja was erreichen.

Grüße Andreas

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"Nach Gesetz ist Urlaub ja nur für Erholubgszwecke" .. dann würden einige Eltern aber sehr viel extra Urlaub bekommen ;-)

Die 2 Wochen AIDA waren auch keine Erholung für mich und ich hab den Tag herbeigesehnt das wir wieder daheim waren.

Gibts von Deinem AG keinen Extra Urlaub zur Geburt?

Ansonsten schätz ich sehr, das Du Pech gehabt hast.

VG

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Sie hätte für die Zeit eine Haushaltshilfe beantragen können und du bei deinem Chef unbezahlten Urlaub, damit du dann die Haushaltshilfe bist. Ich weiß nicht, ob das nachträglich noch funktioniert, aber ihr solltet mal bei der Krankenkasse von ihr anrufen.

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Es geht auch nachträglich. Als Haushaltshilfe sollte das funktionieren. Krankenkasse fragen, was sie benötigen. Und dann beim AG den Urlaub gegen unbezahlte Freistellung tauschen.

Zu einigen Kommentaren hier würde ich gerne etwas schreiben, lasse es aber, da sie am besten für sich stehen und wirken.

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Da die Geburt deines Kindes eine Folge deines "Privatvergnügens" ist, musst du das nun auf Kosten deines Urlaubs ausbaden.

Als AG würde ich dir wahrscheinlich den Vogel zeigen.

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Hallo
1 Tag Sonderurlaub steht dir zu, mehr nicht.
Der Rest ist Privatvergnügen.

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Aber auch dieser Sonderurlaub ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern wird wenn Dan im Vertrag geregelt.

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Das stimmt.

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Cool - dann muss ich auch gleich mal meinen AG informieren - wie oft hab ich schon Stress im Urlaub gehabt...