„Freiwillige“ Urlaubstage des AG während MuSch

Hallo,
in dem Unternehmen, in dem ich arbeite, haben wir neben den frei zu wählenden Urlaubstagen außerdem sogenannte „Betriebsfeiertage“. Es sind fünf in jedem
Jahr. Diese werden uns immer im Dezember des Vorjahres mitgeteilt.
Wenn man an einem dieser Tage aber einen dienstlichen Termin o.ä. hat, kann man an dem Tag auch arbeiten und diesen Tag an einem anderen Tag nehmen.
Nun liegen zwei dieser Tage in meinem Mutterschutz. Ich plane gerade mit meiner Kollegin meine letzten Urlaubstage für dieses Jahr. Ich war davon ausgegangen, dass ich halt in Bezug auf diese beiden Tage Pech gehabt habe, da sagte sie aber, dass mir durch den MuSch keine Nachteile entstehen dürfen und ich die dann vorher nehmen kann.
Unsere Perso sehr für Rückfragen wegen Krankheit und Urlaub erst wieder ab 20.8. zur Verfügung. Im
Netz finde ich nichts Valides.
Kennt das vielleicht jemand oder ist selbst aus dem Bereich und kann sagen, wie es sich mit solchen freiwilligen Urlaubstagen verhält?
Danke und sonnige Grüße
Tink

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In der Mutterschutzfrist wird normalerweise kein Urlaub genommen. Die Tage kannst du in dem Fall vorher nehmen, idealerweise kurz vor der Schutzfrist.

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Willst du dann auch eventuelle Feiertage, die im Mutterschutz liegen, vorher nehmen?

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Auch wenn du sicherlich keine Antwort auf deine Frage erwartest: Nein, natürlich nicht.
Aber diese Urlaubstage stehen mir ja laut Vertrag zu ...
Da finde ich, ist diese Frage schon erlaubt, oder?

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Wie kommen diese Tage denn zu stande? Bekommt ihr die von der Firma "geschenkt" oder müsst ihr dafür Zeit ansparen?

Bei mir in der Firma ist es so, dass bis zu 6 Brückentage festgelegt werden. Das richtet sich nach der Lage der Feiertage übers Jahr. Die Zeit dafür wird auf einem Zeitkonto angespart. eine Vollzeitkraft arbeitet bei uns regulär eine Stunde mehr pro Woche, als tariflich vorgesehen ist. Wenn dann mal nur 5 Tage in einem Jahr festgelegt wurden, kann man sich aussuchen, wann man den 6. Tag abbummeln möchte. Man hat die Zeit ja schließlich vorgearbeitet, sie steht einem zu.

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Bei uns ist es so, dass wir laut Vertag 25 Urlaubstage zur freien Verwendung haben und dann jeweils fünf zusätzliche haben, die aber die Firma festlegt. Wir arbeiten also nicht vor oder so.
So kommen wir dann halt auch auf die 30 Urlaubstage, die sonst in vielen Betrieben üblich sind.

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Also 30 Tage Urlaub sind nicht üblich.
Was genau steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wenn aber der Betrieb freiwillig die 5 Tage gewährt für betriebliche Schließung, dann wirst du vermutlich diese Tage nicht noch zusätzlich bekommen.

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