Elterngeldberechnung 2. Kind?

Hey ihr Lieben. Ich hab eine Frage. Ich verstehe die elterngeldberechnung nicht, aber vllt könnt ihr mir weiter helfen. Unser erster Sohn ist am 8.4.18 geboren. Wir planen das 2. Kind im 22. Monat des elterngeldbezug zu bekommen. Sprich im Januar 2020. Bis zu dem Datum bekomme ich auch elterngeld weil ich mir das auf 24 Monate aufgeteilt lassen habe. Vorher habe ich vollzeit gearbeitet. Wir würden nun gerne wissen wie man das dann berechnet und welche 0-monate sind wo uns dann nur 300 Euro + geschwisterbonus zustehen. Ich hoffe ihr könnt uns helfen. Ich wünsche allen einen schönen Tag und vielen Dank schon mal für die Antworten

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Hallo,

Also es werden lediglich die ersten 14 Monate ausgeklammert.
Somit wären es 8 Monate, die mit 0,- und 4 Monate vor deinem ersten MuSchu, die in die Berechnung eingehen.

Wenn du deine Elternzeit 1 Tag vor Beginn des neuen MuSchu beendest, dann bekommst du wenigstens wieder das Mutterschaftsgeld. Dann werden ca. 6 Monate mit 0,- und 6 Monate vor dem ersten MuSchu in die Berechnung einbezogen.

Finanziell am besten, wäre es für dich, wenn dein 2. Kind im 16. LM von deinem ersten Kind geboren wird, dann hättest du das selbe Elterngeld wie jetzt plus den Geschwisterbonus (nur 1/2 bei Elterngeld plus)!

Genaue Zahlen kannst du im Elterngeldrechner online eingeben, aber ich denke du hättest Max. die Hälfte von deinem jetzigen Elterngeld

Lg Costa

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Vom vorherigen EG-Plus-Bezug werden max 14 Monate ausgeklammert, d.h. bis einschliesslich 06/2019. Ab 07/2019 zählt wieder für die Berechnung. Je nachdem wann das Kind im 22.Monat (8.1.2020 -8.2.2020 um mal einfacher halber bei den Lebensmonaten des älteren zu bleiben) kommen wird (vorläufiger ET) beginnt dein Mutterschutz 11/2019 oder 12/2019 .... ab 11.2. sogar erst ab 01/2020...
Daher fliessen bei Geburt z.B. am 8.1.2020 die Monate 06/2019 - 10/2019 (= 5 Monate) mit 0€ in die Berechnung des neuen EG ein wenn du in dem Zeitraum kein Arbeitseinkommen hast und 7 Monate werden von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes herangezogen.
Nun gibt es aber nicht monatsweise EG anhand dieses Musters sondern es wird das Durchschnittseinkommen aus dem Bemessungszeitraum ermittelt (alle Monate addieren und durch 12 teilen). Das ist dann die Berechnungsgrundlage für das neue EG welches in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Bis zum 3. Geburtstag steht euch noch der Geschwisterbonus zu. Das ist bei der Wahl von EG-Plus zu beachten, da hier der Geschwisterbonus auch nur hälftig ausgezahlt wird aber trotzdem zum 3. Geburtstag des grossen Kindes endet macht es ggf Sinn BasisEG zu beziehen ansonsten büsst ihr Geld ein. Dabei müsst ihr prüfen ob ihr zeitnah ein drittes Kind wollt in dem ein 14 monatiger Basis + EG-Plus-Bezug zwecks erneuter Ausklammerung Sinn machen könnte....

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Korrektur: 06/2019 ist ja noch der 14. Monat im EG-Plus Bezug daher beginnt die Anrechnung erst ab 07/2019... d.h. in meinem Beispiel 4 Monate mit 0 (07-10/2019) und 8 Monate von vor dem ersten Kind...