MuSchG und Reisezeit/Arbeitszeit bei Geschäftsreisen

Hallo zusammen,
 
auch nach ausführlicher Recherche konnte ich keine Quelle zu folgender Frage finden:
 
Ist Reisezeit in der Schwangerschaft = Arbeitszeit? D.h. gelten andere Regelungen wie die betrieblich vereinbarten?
 
Denn diese Aussage habe ich auf mehreren Seiten/Foren schon gefunden, aber keine belastbare Quelle hierzu. Im MuSchG ist dies nicht explizit beschrieben. Oder hängt das letztlich nur an meiner eigenen betrieblichen Vereinbarung?
 
Im konkreten Beispiel geht es um Dienstreisen (passiv, d.h. ich fahre nicht selber, z.B. kurze Flugstrecken, Anreise mit Taxi, etc.). Normalerweise zählt das nach betrieblicher Vereinbarung nicht zur Arbeitszeit (außer bei längeren Flügen, etc.). Ist das in der SSW anders? z.B. sind einige Reisen ins europäische Ausland geplant, die aufgrund der Flugzeiten um 5:00 (Abfahrt daheim, Taxi) starten, und um 22:30 (Ankunft daheim, 3 Tage später) enden; dazwischen Wartezeit bis zu 3h am Flughafen, insbesondere für den Abendflug (ist das Ruhezeit?).
 
Was meint ihr?

Danke und Grüße

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Heyhey,

also bei mir ist es wie vorher auch. Passive Reisezeit gilt nicht als Arbeitszeit. Nur als Reisezeit. So wird die Reisezeit anders vergütet als würde ich aktiv fahren oder bspw. arbeiten im Flieger, Zug oder am Flughafen. Da ich aber (je nach Uhrzeit) meist arbeite in diesen Zeiten (Flieger, Zug, Wartezeit) bekomme ich das als Arbeitszeit.

Was ich damit sagen will: bei mir ist das durch die SS nicht anders.

Lg

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Krass! Willst du dir das echt in der Schwangerschaft antun? Kann man sowas dann nicht ablehnen. Mir wäre das zuviel Stress!

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Wenn eine Gefährdungsbeurteilung gemacht wurde und feststeht, dass es nicht gefährdent ist, dann kannst du es nicht ablehnen, das wäre dann Arbeitsverweigerung.

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Habe nicht gesagt, dass ich mir das antun werde :). Ich habe noch nicht mit meinem AG über meine Schwangerschaft gesprochen, werde das in ca. 2 Wochen aber tun. Es stehen mehrere solcher Dienstreisen an und ich möchte da offen mit meinem AG sprechen, von dem ich ausgehe, dass er da Verständnis hat (Großkonzern). Ich habe mich im Vorfeld einfach etwas informieren wollen.
Ich kann mir vorstellen, so eine Reise "mal" zu machen, aber nicht quasi wöchentlich (wie aktuell vorgesehen).

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In unserem Konzern, ebenfalls groß, sind Reisezeiten keine Arbeitszeiten im Sinne des Gesetzes. Das ist allgemein so geregelt, d.h. beispielsweise dass man zwischen 5 Uhr und 22 Uhr Reisen darf, ohne die Höchstarbeitszeit zu verletzen. Für Schwangere gilt das entsprechend. Reisezeiten werden nicht auf die zulässige Arbeitszeit angerechnet.
Allerdings wird keine Schwangere zu längeren Reisen gezwungen. Gefährdungsberuteilung hin oder her.

PS: bezahlt werden beide Zeiten identisch.

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Frag doch die zuständige Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Die sind die einzigen, die deine Frage wirklich beantworten können.
Ich würde sagen: Nein, solche langen Reisetage sind nicht erlaubt. Es ist ja so, dass du um 4 Uhr aufstehen musst, wenn du um 5 Uhr am Flughafen bist. Und Reisen ist sicher noch anstrengender als im Büro zu sitzen.

Wo bleibt dann die Erholung in der Nacht, wenn die Nacht schon um 4 Uhr enden muss?