Frage zu Kündigungsfrist

Hallo ihr lieben,

Ich habe hier einen Arbeitsvertrag liegen.

Folgendes.

Probezeit sechs Monate, Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Sowohl AN als auch AG

Nach der Probezeit, drei Monate zum Monatsende. Auch gültig für beide Parteien.

Es ist kein Tarifvertrag.

Ist das so gültig?

Ich hatte sonst immer nur Tarifverträge

Lg

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Ja, das ist gültig.

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Sicher mit den zwei Monaten in der Probezeit?
Aber auch das ist wohl gültig.
Ich habe gefunden, dass eine längere Kündigungsfrist als zwei Wochen möglich ist, nur keine kürzere.

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Innerhalb der Probezeit 2 Monate Kündigungsfrist?
Das glaube ich nicht, dass das so erlaubt ist.

Ich kenne keinen Vertrag der mehr als 2 Wochen innerhalb der Probezeit hat.

Der Rest ist ok

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Also ich kenne es immer nur so, dass man in der Probezeit tägliche Kündigungsfrist von 2 Wochen hat. Also kann ich an einem Mittwoch kündigen und bin in 2 Wochen am Mittwoch draußen. Da würde ich mich nochmal genauer erkundigen, ob diese 2 Monate in der Probezeit in Ordnung sind.

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https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

In der Probezeit ist eine andere Kündigungsfrist als 2 Wochen nicht einzelvertraglich möglich. Einzig Tarifvertragliche Regelungen können da eine andere Kündigungsfrist festlegen. Nach der Probezeit ist eine längere Frist möglich solange die für den Arbeitnehmer nicht länger ist als für den Arbeitgeber.

Bei einer späteren Verlängerung der Probezeit über die maximal 6 Monate hinaus sind im Einzelfall auch andere Vereinbarungen ggf rechtmäßig.