Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo!
Momentan bin ich noch in Elternzeit. Vorher habe ich im Beschäftigungsverbot den durchschnittlichen Lohn der letzten 12 Monate erhalten.
Sollte ich nach beispielsweise 3 Monaten arbeiten erneut schwanger werden, was wird dann gezahlt?
Wird der Durchschnitt von der 1. SS genommen oder der Durchschnitt von 3 Monaten Arbeit und 9 Monaten Elterngeld?

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Man bekommt im BV NIE den Durchschnitt der 12 Monate vorher sondern den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft! Zudem wird das Elterngeld selbstverständlich nicht zur Berechnung hinzugezogen...

Du würdest den Durchschnitt der 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft bekommen bzw bei Vertragsänderung den dort vereinbarten Lohn.

Es ist ja allerdings nicht sicher, ob du wieder ein BV bekommst.

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Doch, das ist sicher! In meinem Job darf ich schwanger nicht arbeiten!
Also habe ich das richtig verstanden, dass ich dann den Durchschnitt der gearbeiteten Zeit und die von vor der 1. SS bekommen würde?

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Nein, wie kommst du auf so eine Berechnung?

Das hat nichts mit vor der Elternzeit zu tun

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Im bv bekommt man ganz normal sein Gehalt. Hat man monatlich wechselnde Gehälter wegen Zulagen dann werden 3monate vor eintreten der Schwangerschaft genommen.

Die 12 Monate werden vor dem mutterschutz zur EG Berechnung genommen.

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Ja, das habe ich verstanden!
Aber mal angenommen ich würde nach 2 Monaten Arbeit wieder SS werden...

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Dann wird eben der Durchschnitt dieser 2 Monate genommen.

Die Berechnung steht übrigens mit allen geltenden Ausnahmen im Mutterschutzgesetz.

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