Frage BV Überschreit ein Kindkrank ?

Ich habe ein Kindkrankeneschein vom 02-06.08.18, und dan ind BV vom 05.08.18 und weiter. Meine Frage ist. Kriege ich das Kindkrankengeld von 02-06.08 und ab 07.08 Geld vom BV. Oder Kindkrankengeld vom 02.-04.08 und ab 05 .08 das BV Geld.?

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Hallo!
Du gibst ja auf dem Kindkrankschein die Tage an die Du abrechnen möchtest. Also gibst Du da den 4.8. An, ab dem 5. bist Du ohnehin daheim und hast somit keinen Anspruch mehr auf Kindkrank Geld.

LG
Sunny

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Wenn du die Arbeit aus anderem Grund als wegen Gefährdung am Arbeitsplatz nicht antreten kannst, dann hat das Vorrang. Das heißt, Kindkrank hat Vorrang vor BV. Das BV zählt dann erst wieder, wenn du in der Lage bist, tatsächlich zu arbeiten.

Genauso hat AU Vorrang vor BV.

Die vorige Auskunft war eindeutig falsch.

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Sorry, aber hier liegst Du falsch! Da ab dem 5.8. durch das BV die Betreuung des Kindes gesichert ist, muss das der Krankenkasse so mitgeteilt werden und die Kind-Krank-Betreuung ist somit hinfällig und wird somit auch nicht gezahlt!

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Wer aus anderen Gründen als Arbeitsplatzgefährdung nicht zur Arbeit erscheinen kann, darf kein BV geltend machen.

Da kannst du ja einen Anwalt für Arbeitsrecht/Mutterschutzrecht fragen, wenn du das nicht weißt.