ALG1 und Elterngeld

Hallo

Hier erstmal die Grundsituation

Der derzeitige Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft am 20.04.2019 aus und wird mit sicherheit aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht verlängert, sie würde also ALG1 beziehen.
Der vorraussichtliche Geburtstermin ist der 27.04.2019, also etwas später.
Finanziell macht das ALG1 jetzt ja nicht so viel aus, da die 7 Tage ALG1 das Elterngeld welches dann ja fast nur auf Basis des Verdienstes berechnet wird sicher kaum merklich runter reißen werden.
Meine sorge ist eher die Krankenversicherung. Läuft der Wechsel von Arbeit zu ALG wirklich 100% nahtlos so das man nicht Gefahr läuft sich durch blöde Umstände plötzlich selbst versichern zu müssen?

Sollte das Kind vor dem 20.04 kommen wäre ja alles in Butter, aber für alles danach sehe ich da halt ein Risiko.

1

Wenn ich richtig informiert bin. Dann bekommt sie für die eine Woche kein ALG 1 mehr, da sie ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Aber sie muss sich ja eh 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden, daher wird sie dann auch versichert sein. Und selbst wenn nicht, sollte es losgehen wird kein Krankenhaus sie abweisen. 🤗

2

Es passiert gar nichts. Du hasst in deiner Kalkulation vergessen, dass einige Wochen vor dem Geburtstermin noch der Mutterschutz beginnt.

Das Arbeitsamt würde sie sowieso während des Mutterschutzes direkt abmelden und sie ohne Bezug stellen. Sie erhält dann das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse direkt in voller Höhe.

Sie sollte ihre Krankenkasse kontaktieren.

Falls sie in der GKV ist...während der Schutzfristen und des Elterngeldbezuges ist sie beitragsfrei versichert. In der PKV muss sie ihren Beitrag natürlich weiter entrichten.

3

ja das mit dem Mutterschutz weiß ich auch, hatte ich nur nicht erwähnt.

Ich hatte halt gelesen, dass man in der GKV nur Beitrasfrei mitläuft, wenn noch ein Arbeitsvertrag besteht oder mindestens bis zum Tag der Geburt betsanden hat.
ALG1 würde sie ja nicht bekommen, da sie ja ein Jahr Pause machen will, also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und somit müsste sie sich angeblich freiwillig gesetzlich versichern.
Meine Sorge war nun, dass sie dann auf mal von zu erwartenden 600€ Elterngeld dann erstmal 300€ für Krankenkasse abdrücken muss.

4

"Ich hatte halt gelesen, dass man in der GKV nur Beitrasfrei mitläuft, wenn noch ein Arbeitsvertrag besteht oder mindestens bis zum Tag der Geburt betsanden hat. "
DAs hast du falsch gelesen, bis zum Tag des Beginns des Mutterschutzes muss der bestanden haben und sie ist nur solange beitragsfrei, wie sie Elterngeld erhält, weil sie keine Elternzeit hat.

Wichtig ist aber zu wissen, dass sie Mutterschaftsgeld ab Vertragsende nicht in voller Höhe, sondern "nur" in Höhe des Krankgengeldes erhält.

5

Deine Freundin ist doch bereits im Mutterschutz wenn der Vertrag endet, während des Mutterschutzes ist sie beitragsfrei versichert. Sie bekäme also für die paar Tage gar kein ALG 1.
Mein letzter Arbeitsvertrag lief noch vor dem Mutterschutz aus, da habe ich bis zum Beginn des Mutterschutzes ohne Probleme ALG 1 bekommen, dann das Mutterschaftsgeld, anschließend Elterngeld und im Anschluss daran wieder für volle 12 Monate ALG 1.
Wäre ich an Eurer Stelle, so würde ich mich trotzdem vorsorglich fristgerecht arbeitslos melden, damit keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, denn es geht nicht nur um die Krankenversicherung.