Mutterschaftsgeld bei BV nach Krankengeld

Hallo ich habe folgendes Problem ich bin seit April Krank geschrieben ( Unfall) seit Mai bin ich im Krankengeld. Welches sich ja aus 65% meines letzten Nettogehaltes errechnet hat. Jetzt soll ich ab nächster Woche wieder arbeiten.
Nun das Problem habe diese Woche erfahren das ich Schwanger bin.
Jetzt will ich natürlich meinem Chef nix sagen sondern erstmal 3 Monate arbeiten. Denn man bekommt doch das Mutterschaftsgeld in Höhe der letzten 3 Monate vor Mutterschutz bzw Berufverbot.?
Denn wenn ich ihm es jetzt sage steckt er mich direkt ins Berufsverbot dann würde ich ja kein Geld bekommen außer die 13 Euro, weil Gehalt habe ich ja keins Bekommen. Oder wie ist das? Hilfe. Ich will mich bzw das Kind ungern in Gefahr bringen aber von 390€ kann ich nicht leben.

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Nein bei einem Beschäftigungsverbot entsteht dir kein Nachteil, du bekommst dein Gehalt und dann auch ganz normal das Mutterschaftsgeld.

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Beim BV bekommst du den Durchschnitt vom normalen Gehalt. Da zählt dann allerdings der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft. So ist es zumindest bei uns.

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Das ist überall so und steht auch so im Gesetz. Also, dass der Durchschnitt VOR Eintritt der Schwangerschaft genommen wird. 🤗

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Du würfelst hier viel durcheinander.

Also von Vorne: wenn du überhaupt ein BV bekommst. Das ist seit diesem Jahr alles nicht mehr so leicht, wie man denkt. Und man darf es nun auch endlich mal ablehnen.

Dann:

Solltest du ein BV bekommen, dann bekommst du normalerweise den Durchschnitt der letzten 3 Monate VOR Eintritt der SCHWANGERSCHAFT und nicht, wann du es deinem AG sagst. Da weiß ich jetzt nicht genau, welche Monate bei dir zählen und ob das Krankengeld ausgeklammert wird.

Und zuletzt:

Du bekommst Mutterschaftsgeld, wenn dein Mutterschutz beginnt. Das sind 13 Euro von der Krankenkasse pro Tag, aber DEIN AG stockt im Mutterschutz zu Deinem normalen Gehalt auf. Das gleiche gilt auch für 8 Wochen nach der Entbindung. (Es sei denn es wird ein Frühchen, dann 12)

Dein Elterngeld errechnet sich dann aus den letzten 12 Gehältern VOR Beginn des Mutterschutzes, auch hier spielt Dein Krankengeld eine Rolle.

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Ach und es heißt Beschäftigungsverbot und nicht Berufsverbot, das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Bei einem Berufsverbot darfst du deinen Beruf im schlimmsten Fall nie wieder ausüben, weil du Mist gebaut hast.

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Ich bin zwar nicht in deiner Situation, aber das hat mich auch irgendwie interessiert wie es ist, wenn man länger Krankengeld bezogen hatte und ob das azs dem KG angerechnet wird?

Hier steht was davon bei was es unberücksichtigt wird:
https://dejure.org/gesetze/MuSchG/21.html

Vielleicht wirsr du schlauer draus als ich 😕