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https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kann-man-waehrend-eines-Beschaeftigungsverbot-umziehen-in-ein-anderes-Bundesland_134211.htm

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Ich denke es gibt keine Probleme....du hast dann.nämlich ein BV....ich würde sonst einen Termin beim Anwalt machen oder.ein Schreiben zusenden. Kostet zwar 100-200Euro so.eine Beratung,aber dann hast du Klarheit!

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Du kündigst erst wenn du aus der Elternteil fast raus bist,

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Also ich gebe zu, dass ich von der Materie keine Ahnung habe, aber ich werfe mal folgende Überlegung in den Raum:

Wenn du umziehst und es deinem Arbeitgeber nicht meldest, dafür aber deiner Krankenkasse, Finanzamt, etc. wird doch dein Chef früher oder später den Umzug mitbekommen. Auch die Krankenkasse wird das eventuell hinterfragen, denn dein Chef holt dein Lohn aus der Umlage wieder. Und auch die Krankenkasse wirft nicht umsonst das Geld aus dem Fenster.

Ich weiß jetzt nicht, wo das Problem besteht, dem Chef das mitzuteilen und gemeinsam eine Lösung zu finden? Ich finde, so viel Ehrlichkeit muss schon sein.

Stell dir mal vor, du bewirbst dich wo anders und dein zukünftiger potentieller Chef informiert sich bei deinem alten Arbeitgeber über dich und hört dann sowas über dich? Meinst du der wird dich dann einstellen?

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Die Konstellation ist etwas unglücklich. Daher würde ich den Umzug verschieben, und erst mit Ende der Elternzeit kündigen. Oder den langen Fahrtweg (wie viele km?) in Kauf nehmen. Im BV stört das eher weniger.

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Hallo,

ich kenne mich mit den rechtlichen Dingen nicht aus möchte aber folgendes zum überlegen anmerken.
Deine Schwangerschaft ist recht frisch. Selbst wenn Dein Arzt sie bestätigt kann noch bis zur Geburt eine Menge mit Dir und dem Kind passieren. Wir hoffen das alles gut geht.
Solltest Du überhaupt ein BV bekommen dann musst Du deinen AG weiterhin Deine Arbeitskraft bei Bedarf zur Verfügung stellen. Meine Hausärztin hatte irgendwann mal die Nase voll von den Dauerschwangeren und schaffte einen Arbeitsplatz wo entspannt unter aller Einhaltung der Vorschriften gearbeitet werden konnte. Hinterzimmer mit Liege und extra PC für die Abrechnung. Sie bekam einen Kurs wie das funktioniert und die anderen Schwestern wurden dadurch entlastet.
Sollte dann in der Zeit dein AG mitbekommen das ihr umzieht dann bist Du entweder so weit das der neue Arzt es als gefährdend für Dich und das Kind sieht mit dem Fahrtweg und dir einen KS ausstellt oder du musst Dir was anderes einfallen zu lassen.

Fakt ist: Wenn Du jetzt kündigst dann musst Du Dich beim Jobcenter melden damit die Beiträge für KK und den Rest bezahlt werden. Abgesehen davon dass wenn Du selbst kündigst Du eine Sperrfrist riskierst musst Du Dich trotz Schwangerschaft weiter um einen Job am neuen Wohnort bemühen.

Alles Gute

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Ich glaube, aus wichtigem Grund darf man selbst kündigen ohne Sperrfrist. Ein Kind und eventuell Zusammenziehen mit dem Partner könnte ein wichtiger Grund sein, denke ich.

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Oh man, Wahnsinn, wie viele garstige weiber hier schreiben die anderen ja nix gönnen...

Liebe TE, jetzt zu kündigen hätte für dich bezüglich deines Elterngeldes nur Nachteile.
Wenn du weißt, dass du ein BV bekommst, dann warte dieses ab und ziehe dann um.

Theoretisch könntest du ja bei einer Freundin an deinem jetzigen Wohnort von Montag bis Freitag wohnen und arbeiten gehen ... keine Ahnung wie manche darauf kommen dass die KK das Gehalt dann nicht mehr zurück zahlt🤷🏻‍♀️

Und für den Fall dass er dich aus dem BV zurück holt: ja mei, dann kündigst du halt.
Dann hast du die gleichen Nachteile wie wenn du jetzt kündigst.
Aber versuchen würde ich es auf alle Fälle.

Und jetzt stell dir vor, du wärst noch nicht schwanger und du kündigst jetzt und suchst dir am neuen Wohnort einen Job um in paar Monaten schwanger zu werden. Dann würden hier auch alle abgehen wie Schnitzel. Man kann es als Frau wohl nicht richtig machen ;-)

Und an alle; die der Meinung sind, dass der Chef sie aus dem BV zurück holt wenn er vom Umzug erfährt:
1. nicht jedes Verhältnis zum Chef ist scheisse. Es gibt genug Chefs die ihre Mitarbeiter mögen und sicher keinen Grund sehen Ihnen Steine in den Weg zu legen. In dem Fall könnte man sich Zb darauf einigen, den im BV erworbenen Urlaubsanspruch sich nicht auszahlen zu lassen.

2. in einer kleinen Praxis hat der Chef doch gar kein Interesse daran die AN Zb an den Empfang zu setzen.
Der ist ja in der Regel besetzt von jemanden der fit in Sachen Verwaltung ist.
Warum sollte ich als AG meine AN dort zusätzlich hinsetzen und die doppelten kosten haben wenn ich sie ins bV schicken kann und somit die meisten kosten zurück bekomme.
Und einen Ersatz fürs Zimmer muss er sich ja eh suchen.

Also in der Theorie mag das schon stimmen dass der Chef dir einen anderen Arbeitsplatz gibt, in der Praxis - vor allem in kleinen Praxen- wohl eher nicht !