Beschäftigungsverbot

Hallo...:-) ich hoffe es ist jemand hier, der nir weiterhelfen kann...
Es geht um folgendes:
Ich bin Arzthelferin in einer Hautarztpraxis und die einzige Mitarbeiterin und außer mir gibt es niemanden....ab und zu hilft der Ehemann meiner Chefin aus...
Jetzt bin ich in der 10ssw schwanger. Seit Anfang der 8.ssw weiß meine chefin Bescheid. Letzten Dienstag war ich dann beim Betriebsarzt, weil meine Chefin mich dorthin schickte...dis zu diesem Tag habe ich alles gemacht in der Praxis (Blutabnahme, Eingriffe, Verbände usw).
Der Betriebsarzt war schockiert unnd meinte ich sollte besser nicht mehr arbeiten...weil einfach die Ansteckungsgefahr auch zu groß sei...!
Als ich meiner Chefin dies mitteilte und sie auch mit unserem Betriebsarzt telefonierte...wurde anschließend eine Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt...und ich musste für 2 Tage in ein Zimmer und dort Schreibarbeiten erledigen musste. Ich durfte nicht an die Anmeldung und nicht mit Patienten in Kontakt treten.
Letzten Freitag dann, telefonierte meine Chefin mit einer Dame aus dem Gewerbeaufsichtsamt. Und diese meinte unser Betriebsarzt übertreibt völlig...ich könne an der Anmeldung arbeiten.
Ich bin jetzt natürlich verunsichert und habe natürlich Angst auch an der Anmeldung zu arbeiten...
Wer hat jetzt Recht?
Kann mir jemand helfen?
Vieleb Dank schon mal...:-)

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Die Aufsichtsbehörde berät auch Betriebsärzte. Für all das gibt es Fachinformationen, die die Tätigkeiten näher konkretisieren. Letztlich trifft der Arbeitgeber die Entscheidung, mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Behörde.

Was soll denn bitte an der Anmeldung bei einer Hautarztpraxis so gefährlich sein, dass du oder das Ungeborene dort gefährdet wären?

Der Telefonhörer oder die KK_Versichertenkarte? oder die Patientenakte?

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Wenn du an der Anmeldung sitzt, hast du doch keinen (kaum) Kontakt zu den Patienten, korrigier mich, wenn ich falsch liege.
Also mit keinen Kontakt meine ich, du kommst ja an keine Wunden etc. Du nimmst die Pat. ja nur an, wenn diese Termine haben oder ein Rezept haben wollen oder oder und eben Schreibkram und Telearbeit, da ist jetzt nichts gefährliches dran für dich oder das Baby?!

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Genau da bin ich auch deiner Meinung. Vielleicht setzt man sich noch mal zusammen und spricht miteinander. Bei beschäftigungsverbot darf man gar nicht arbeiten sonst zählt auch die Krankenkasse nicht mehr

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Hallo ich kann dir von mir berichten.
Bin Erzieherin und durfte nicht mehr in die Kita .
Die Stadt hat mir eine Alternative gegeben im Bezirksrathaus. Um an der Info der Meldehalle zu sitzen und Kunden zu Bedienen.
Ca 8. Wochen vorm Mutterschutz hieß es ich darf nicht mehr dort arbeiten da die Ansteckungsgefahr zu hoch ist.

Ist ja das selbe wie bei dir.

Nimm Kontakt zum Betriebsarzt auf und erklär ihn die Situation .

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Normalerweise ist die Ansteckungsgefahr an einer Rezeption nicht zu hoch. Es kann aber ausnahmsweise in Zeiten einer Grippeepidemie - wie sie 2 Wochen vor Ostern 2018 war - auch nötig sein, diese Tätigkeit vorübergehend zu unterlassen.

Das kommt auch immer auf das Klientel an. In einer Hautarztpraxis schlagen Hautkrankheiten auf, weniger die Patienten, die eine gefährliche Krankheit über Tröpfcheninfektion übertragen.

Zudem gibt es im Alltagsleben auch Kontakte zu Menschen. Das normale Lebensrisiko kann durch mutterschutzrechtliche Maßnahmen nicht auch noch ausgeschlossen werden, das bleibt.

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"Ich bin jetzt natürlich verunsichert und habe natürlich Angst auch an der Anmeldung zu arbeiten..."

Gehst du auch nicht mehr einkaufen? Ich denke mal, eine Versicherungskarte einzulesen oder den Telefonhörer zu berühren ist ungefährlicher als den Einkaufswagen anzufassen...

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Ich arbeite im Krankenhaus und Pflegepersonal bekommt kein automatisches BV. Habe auch mit Patienten mit potenziellen Ansteckungsgefshren zu tun.Trotzdem kann ich normal weiter arbeiten.Denke das ist in einer derma.Praxis dann auch möglich.

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Hallöchen
Du kannst ohne Probleme an der Anmeldung arbeiten... Machst halt einfach mehr Abrechnung, Terminvergabe, Patientenverwaltung, etc....
Desinfiziere deine Hände regelmäßig und dann sollten sich bei dir die Hautkrankheiten nicht ausbreiten können... Du arbeitest ja "nur" beim Dermatologen!!!
Mach nur kein Labor oder Reinigungsarbeiten...

Alles liebe

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Relevant ist das, was der BAD sagt.

Die Gewerbeaufsicht hat da nix zu melden.