Krankmeldung Kind, wann unteren Teil ausfüllen?

Hallo, bin irgendwie gerade überfragt. Ich habe eine Krankmeldung für mein Kind und habe diese immer nur bei meinem AG abgegeben. Jetzt frage mich jemand ob ich den unteren Teil auch immer ausfülle? „Antrag des Versicherten für den Bezug von Kinderkrankengeld“. Ich habe gesagt das ich noch nie da was ausgefüllt habt und ich die KM immer direkt beim AG abgegeben habe. War das jetzt falsch oder wann muss ich den unteren Teil ausfüllen und bekommt das dann trotzdem der AG? Danke schonmal für eure Hilfe.

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Du musst das eigentlich nur einreichen, wenn du vom AG kein Geld bekommst.
Ich zum Beispiel, werde beim AG dann ohne Geld gebucht und hole mir das dann von der Krankenkasse wieder. Deswegen reiche ich das immer ein. (Also für die 10 Tage die dann regulär wären bei gesetzlich Versicherten)

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Normalerweise bekommt das nicht der Arbeitgeber sondern deine Krankenkasse. Und zwar ausgefüllt von dir. Denn die zahlen ja deinen Verdienstausfall.

Wir geben sowas immer direkt an die Mitarbeiter zurück. Ich brauche die auch nicht sehen, wenn mir ein Mitarbeiter sagt er sei Kind krank, dann notiere ich das so und lasse den Tag dann mit 0 Euro bei uns berechnen.

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Ich füll es immer aus. Da ich aber letztens unsicher war wie viel Tage ich schon beantragt hatte. Und gefragt hab. Meinte die Frau bei der Krankenversicherung meinte. Das muss ich nicht ausfüllen.. kann es aber machen.

Ich hab es am Anfang meinem AG geschickt und die haben es zurück geschickt. Mit der Info "der Schein ist für sie Krankenkasse... steht ja versicherter drauf und nicht Arbeitnehmer" das Geld bekomm ich dann von der Krankenversicherung.

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Wir hatten letzte Woche das erste mal das Vergnügen und ich habe sicherheitshalber bei der Versicherung angerufen. Unsere Versicherung bearbeitet das Teil nur, wenn es ausgefüllt ist. Da weder mein Mann noch ich Lohnfortzahlung bekommen, wäre es sehr ärgerlich.

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Ich kopiere es immer "leer" für den AG, fülle es dann aus und bringe es zur Kasse. Bei mir zahlt dann die Kasse, nicht der AG.

LG

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Ich habe jetzt selber bei meinen AG nachgefragt, solange der AG weiter den Lohn zahlt, brauch das nicht ausgefüllt werden. Nur wenn man kein Geld vom AG bekommt, dann ausfüllen und an die KK geben, die Zahlen dann Kinderkrankengeld.