Fragen zum notariellen Testament...

Hallo zusammen,

mein Mann und ich müssen uns nun endlich mal Gedanken machen wegen einem Testament. Kurz zum Hintergrund: wir sind seit einigen Jahren verheiratet, haben kurz nach der Hochzeit zusammen ein Haus gekauft und dieses renoviert (alles über Bank finanziert, sprich: Haus ist eigentlich de facto noch fast zu 100% verschuldet). Danach haben wir zwei gemeinsame Kinder bekommen. Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung ( keine Ehe) eine uneheliche Tochter.

Wir wollen ein Testament gestalten und uns beraten lassen. Welcher Nachlasswert wird hier angesetzt? Wichtig für mich, damit ich die Notarkosten einschätzen kann.
Laut den ersten Internetrecherchen wird das Haus mit dem Marktwert angesetzt, wir können aber die Schulden die darauf sind anrechnen. Somit wäre der Nachlasswert in diesem Fall ja sehr gering, oder?

Dann der nächste Punkt : die uneheliche Tochter soll ihren Pflichtteil bekommen, wenn es mal soweit ist. Aber das Haus ist das unserer "Stammfamilie", sprich: dieses soll zuerst der verbleibende Ehegatte bekommen und anschließend die beiden gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Die uneheliche Tochter soll nur den Pflichtteil bekommen, dabei möchten wir aber gerne das Haus außen vor lassen. Geht so was?

Vielleicht sind ja Notar-/RA-Fachangestellte hier, die das beantworten können. Danke schon mal im Voraus!

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Pflichtteil ist ja immer bar, also keine Immobilie dran, aber der Wert der Immobilie zählt natürlich trotzdem, sprich man muss dann auszahlen und dann fragt sich immer, wovon.

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Hallo

Das geht nur, wenn ihr das Haus vorher auf dich oder eines der Kinder überschreibt und dein Mann dann noch 10 Jahre lebt. Dann gehört das Haus nicht zur Erbmasse.

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Vererbt wir grundsätzlich einmal das, was dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes gehört hat (Schenkungen, die er vorher gemacht hat werden nach gewissen Regeln teilweise auch dazu gezogen, siehe andere Posts). Hat ihm ein Haus (oder ein Teil davon) gehört, dann zählt das auch dazu. Es kann aber so geregelt werden, dass diese eine Tochter ihren Pflichtteil in Geld bekommt.

Übrigens könnt und sollt ihr auch genau diese Fragen dem Notar stellen! Dafür ist er auch da!

LG

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Hallo,

ich würde an Eurer Stelle das Haus auf Dich alleine überschreiben und Deinem Mann ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen.

Wenn Euere Kinder dann mal alt genug sind, kannst Du dann denen das Haus überschreiben und lässt Dir auch das Wohnrecht eintragen. Allerdings, wie oben schon geschrieben, muss man, ich glaube, nach so einer Aktion noch 10 Jahre leben, erst dann ist alles "safe".

Meine Eltern haben das so gemacht, nicht wegen unehelicher Kinder, sondern wegen der Selbständigkeit meines Vaters.

LG
Tiffy