Zu wenig abgerechnet

Hey Leute,
ich arbeite momentan in einem großen Einzelhandelsunternehmen als studentische Aushilfsverkaufskraft und habe bei meiner letzten(ersten) Abrechnung nur 2 von 6 gearbeiteten Tagen berechnet bekommen. Mein Chef meint jetzt nun dass ich die restlichen Tage zur nächsten Abrechnung bezahlt komme. Habe da jetzt allerdings 2 Probleme, erstens mache ich mir Sorgen da die Auszahlung ja dadurch dass praktisch 1 1/2 Gehälter gezahlt werden über 450 Euro liegen wird. Da wird dann ja die Grenze für das Aushilfsgehalt gesprengt, muss ich das dannversteuern oder nicht? Und zweitens bin ich eigentlich auf das Geld angewiesen beziehungsweise war es fest eingeplant, weswegen ich das eigentlich sofort gebrauchen könnte und nicht erst zum nächsten Monat. Ist das also alles rechtens oder kann ich dagegen vorgehen?

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Leider ist das in viele Unternehmen und auch im öD nicht unüblich, dass zumindest das erste Geld länger auf sich warten lässt. Du kannst dann nur darum bitten, ob sie das per Vorschuss zahlen können, aber das kann eben manchmal dauern.

Da es ja eine Nachberechnung geben muss für den Monat, ist das mit den 450 Euro kein Problem!

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Wie möchtest du denn dagegen vorgehen?

Du kannst klar sagen, dass du das Geld jetzt brauchst. Er kann dir das Geld durchaus jetzt zahlen und die Abrechnung im kommenden Monat korrigieren.

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Sprich mit dem AG, dass Du das Geld brauchst und frage ihn ob ein Vorschuss möglich ist, der dann mit dem Nächsten LuG lauf verrechnet wird.

Du hast die Stunden geleistet ... warum sie nicht gezahlt wurden, kann eigentlich nur an Bürokratiehürden liegen. Waren dem Unternehmen alle Abrechnungsrelevanten Dinge wie z.B. Sozialversicherungsnummer, Steuerklasse, Bankverbindung, Anschrift usw. bekannt?

Es ist leider nicht unüblich, dass die 1. Abrechnung holprig ist.
Das Unternehmen wird im 2. Monat nicht mehr auszahlen, da sie sonst selbst in die Steuerpflicht rutschen.

Früher war es üblich, dass die nächsten Monate dann kontinuierlich gezahlt werden und das letzte Geld bekommst Du, wenn Du bereits den Job an den Nagel gehängt hast.

Die 450,- bzw. das was zum vollen Betrag fehlt, sollten ansonsten auch nicht den Weltuntergang bedeuten und überbrückbar sein ... auch als studentische Aushilfskraft.

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Es kann passieren. Das ist nicht unüblich. Dein Arbeitgeber verweigert dir ja dein Gehalt nicht, sondern rechnet es im nächsten Monat ab - auch das ist normal. Zwischendurch eine Abrechnung an die Knappschaft...das ist nicht so ohne. Es ist ja nicht nur, dass du da Geld willst. Dein Arbeitgeber muss ja auch einiges an Abrechnungen und Geld an Ämter und Versicherungen schicken. Bürokratie ohne Ende - und das wegen 4(!) Tagen Arbeit als studentische HILFSKRAFT (!). Da das nicht nur bei dir vorkommt, gibt es übrigens bei der Lohnabrechnung tatsächlich die Möglichkeit, genau das einzutragen und vorangegangene Lohnabrechnungen so zu korrigieren. Das klappt auch einige Monate rückwirkend. Meine Freundin hatte über Monate Zuviel Gehalt bekommen, das ist nicht aufgefallen, weil sie gleichzeitig tatsächlich mehr gearbeitet hat...sie musste es aber zurückzahlen (in Raten).
Klar kannst du dagegen klagen vor Gericht. Bei der aktuellen Überlastung unserer Gerichte würde ich aber schätzen, dass du danach deinen Arbeitsplatz los bist und statt 1 Monat mindestens 1 Quartal gewartet hast.
Also: Geh zu deinem Chef, erkläre ihm deine finanzielle Situation und bitte ihn um einen Fünfziger um deinen Kühlschrank aufzufüllen. Die Abrechnung DIESEN Monat wird natürlich die Korrektur beinhalten und auch die Abschlagszahlung von 50€. Die menschliche Seite klappt meistens besser als „was ist mein Recht oder wie kann ich dagegen vorgehen“.