Während der elternzeit wieder schwanger

Hallo wir wollten gerne im Dezember wieder üben für unser zweites Wunder aber die erste Maus wird im Februar erst 1 Jahr alt Elterngeld und Elternzeit habe ich auch nur bis dahin, meine Frage ist fals das üben eher klappt und ich während der elternzeit wieder schwanger bin wie läuft das dann alles ab? muss dazu sagen das ich in der ersten ss nicht arbeiten durfte Beschäftigungsverbot wird dann bei dem 2ten auch so sein.Meine 2te Frage wäre wenn ich im Februar wieder schwanger bin also da wo die Elternzeit endet, oder schon vorbei ist und ich ja eigentlich wieder arbeiten würdet aber durch das Beschäftigungsverbot ja nicht arbeiten darf von wem beziehe ich dann Geld bis ich wieder in Elternzeit gehe vom 2ten Krümmel? Und darf mein Chef mich kündigen? Wird er wieder erst zahlen bis zum Mutterschutz? Ich hoffe ihr versteht mich und erkennt den Unterschied zwischen den 2 fragen vielen Dank schonmal♡

1

Ich würde mich nicht drauf verlassen automatisch wieder ein BV zu bekommen.

Ist alles etwas anders seit diesem Jahr.

Solltest du eines bekommen, dann bekommst du das Geld was du vor der Elternzeit hattest, so wie beim 1. Kind. Und nein, natürlich darf er dich nicht kündigen. Selbst wenn er wollte.

2

Also ich bin mir sicher das ich in meinem Beruf wieder bv bekommen werde! Ich bin Fleischereifachverkäuferin, deswegen würde ich davon ausgehen heißt dan mein Chef würde mir wieder bis zum Mutterschutz mein Gehalt bezahlen?

3

Weiß du auch wie das ist wenn wir während der elternzeit wieder schwanger werden ?

weitere Kommentare laden
14

Sei mir nicht böse, aber diese Frage muss ich Dir nun stellen.

Was machst du, wenn du in dieser Zeit nicht schwanger wirst bzw. wenn die Schwangerschaft nicht intakt sein könnte? Hast du eine Kinderbetreuung für den Notfall? Oder gehst du davon aus, dass du schnell schwanger wirst und du dann alles in trockenen Tüchern hast?

Uns wer weiß, ob du tatsächlich einen BV bekommst. Seitdem 01.01.2018 gelten neue Regeln und auch dein Immunstatus kann sich in dem einen Jahr geändert haben. Ich würde jetzt nicht davonausgehen und erstmal so planen, als müsste ich wieder arbeiten gehen.

Außerdem bedenke auch, dass du nach der Elternzeit (solltest du erneut schwanger werden) nicht unkündbar bist und vielleicht überlegt sich dein Chef auch, dich loswerden zu wollen.

Ich finde jeder der es wirklich benötigt, sollte ein BV bekommen. Aber wenn man damit schon im vorhinein plant, ist das für mich nicht ganz in Ordnung.

Ich selber habe zwei kleine Kinder und werde im Dezember wieder arbeiten gehen. Ich habe bei beiden Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet. Und beim Zweiten waren es nur vier Monate. Aber es tat gut, mal wieder was anderes als nur Kinderbetreuung zu machen. Und es war nicht immer alles super. Vor allem im Sommer nicht.

Bedenke auch, dass mit zwei kleinen Kindern alles etwas schwieriger wird. Vielleicht solltest du doch paar Monate arbeiten gehen, damit du siehst, wie das Arbeiten mit Kleinkind ist.
Damit du weißt, was dich mit zwei kleinen Kindern nach der Elternzeit erwartet.

17

Also ich gehe ab dem 1.2.2018 wieder arbeiten allerdings nur einen Minijob sollte ich bis dahin nicht schwanger werden, und auch wenn ich keinen bv bekommen sollte werde ich den Minijob ausüben.
Unsere kleine Maus kommt erst mit 3 in den Kindergarten die 2 Tage wo ich arbeiten würde ist sie dann bei Oma und Opa.

18

2019 Schuldige

weiteren Kommentar laden