Kündigung nach Fehlgeburt und Beschäftigungsverbot?

Hallo,

in der 7. Schwangerschaftswoche informierte ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft. Zeitgleich legte ich eine AU vor, da meine Schwangerschaft durch meine Arbeit gefährdet war. In der 9. Schwangerschaftswoche stellte mir mein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aus, da meine Arbeit bei Weiterausübung dauerhaft eine Gefahr für mich und meine Schwangerschaft darstellte. In der 12. Schwangerschaftswoche erlitt ich eine Fehlgeburt. Seitdem bin ich physisch wie psychisch nicht in der Lage meine Arbeit wieder aufzunehmen und bin auch in psychotherapeutischer Behandlung. Seit vier Wochen bin ich nun arbeitsunfähig geschrieben und eine Bescheinigung über die nächsten drei Wochen habe ich meinem Arbeitgeber bereits zukommen lassen.

Jetzt wurde mir seitens des Arbeitgebers mitgeteilt, dass wenn ich weiterhin krank bin, ich gekündigt werde. Ich kann auch noch nicht absehen, wie lange ich noch arbeitsunfähig sein werde.

Wenn mein AG mich kündigt (personen- oder betriebsbedingt), habe ich dann bei einer Klage auf Wiedereinstellung eine Chance auf Erfolg? Meine Vermutung ist nämlich, dass man sich meiner schnell entledigen möchte, da ich bei einer erneuten Schwangerschaft wieder ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen werde.

Vielen Dank für Antworten.

1

Meine 1. SS ist ähnlich verlaufen. Ich hatte eine FG in der 11. SSW und danach Sress wegen Kündigung mit dem AG. Ich konnte mich nach langen Diskussionen mit meinem Chef einigen.
Dein AG hat z.Zt. ein paar Möglichkeiten.
Bist du wirklich noch lange krank, kann er dich untersuchen lassen, ob du überhaupt noch in der Lage bist, disen Beruf auszuüben. Depression hin oder her, du solltest das dringend in den Griff bekommen. Bei mir war meine Arbeit sogar sehr hilfreich. So konnte ich nicht ständig in Selbstmitleid versinken (das habe ich nämlich sehr oft nach der Arbeit getan).
Mit der Klage ist das so eine Sache. Hat er mit der Untersuchung von oben Erfolg, dann bringt dir die Klage nichts. Hat er keinen Erfolg damit, wird es dir am Ende maximal noch eine kleine Ablösesumme bringen. Wenn dein Chef dich nicht mehr haben will, dann bekommt er das schon hin. Schlimmstenfalls (für ihn) muss er dir etweas Geld zahlen. Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit.

2

Zitat
Wenn mein AG mich kündigt (personen- oder betriebsbedingt), habe ich dann bei einer Klage auf Wiedereinstellung eine Chance auf Erfolg?

Nein
Da das Verhältnis AG-AN zerrüttet ist, hast Du höchstens die Möglichkeit, Anspruch auf ne Abfindung zu erhalten
Typisch sind 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Zugehörigkeit

Desweiteren ist es zuläissig, dass Dein AG Dich kündigst, wenn D solange krank bist.
Versetz DIch mal in die Lage des AG: die Arbeit ist ja da, und er will die Stelle besetzen, dass nicht die Kollegen die Arbeit mitmachen müssen, das ist ja auch nur ne bestimmte Zeit möglich !



Klaus

3

Hallo,

bei mir war der Fall ähnlich, schwanger, dann FG, danach zwei Wochen krank. Dann wieder arbeiten, vier Wochen später musste ich erneut in's Krankenhaus, weil bei der Ausschabung nicht alles entfernt wurde und sich das alles schwer entzündet hatte. Also nochmal AS, danach wieder zwei Wochen krank. Als ich dann gerade eine Woche wieder am arbeiten war, kam die "betriebsbedingte" Kündigung. Klar, es bestand ja Gefahr, dass ich wieder schwanger werden könnte und die mich dann nicht mehr rausbekommen. Ich habe damals sofort geklagt und hatte Erfolg - zumindest in Bezug auf eine gute Abfindung (war fünf Jahre in der Firma), was anderes hätte ich auch nicht gewollt, also Wiedereinstellung.
Du musst zwar auf Wiedereinstellung klagen, anders geht es nicht, aber die Chancen, dass du wirklich wieder eingestellt wirst, sind eigtl gleich null. Meine Anwältin sagte damals, die zahlen dann lieber eine höhere Abfindung, als Gefahr zu laufen, dass sie diesen Mitarbeiter wiedernehmen müssen.
Es kommt allerdings immer auf die Umstände an, ob eine Klage gegen eine z.B. betriebsbedingte Kündigung Erfolg hat oder nicht. Bei mir war es so, dass kurz nach mir schon eine Neue in genau meiner Position eingestellt wurde, sodass das "betriebsbedingt" nicht durchkam. Dazu kam, dass z.B. bei uns im Einkauf eine Stelle frei gewesen wäre, sodass ich hätte umbesetzt werden können. Also keinerlei Grundlage für eine betriebsbedingte Kündigung. Auf solche Hintergründe kannst du eine Klage aber auch nur stützen, ansonsten macht das wenig Sinn.

Die Höhe der Abfindung hängt immer vom zuständigen Arbeitsgericht ab, es gibt z.B. die Drittellösung etc. Ich hatte das Glück, dass ich den höchsten Satz bekommen habe, den ich hätte bekommen können - reichte mir damals als "Genugtuung" ;-)
Zur Verhandlung kam übrigens mein Chef persönlich, der es "komischerweise" vermied mich anzuschauen... Und ich konnte das ganze "lächelnd geniessen" ;-)

Wünsche dir viel Glück und alles gute !
Nicole