Unterhaltsberechnung bei Volljährigkeit und 450€ Job 🤷🏼‍♀️

Hallo ihr lieben,

Hoffe hier jemanden zu finden, der mir ansatzweise die Berechnung des Kindesunterhaltes bei Volljährigkeit erklären kann.
Habe mich schon durch das ganze Netz gelesen, werde aber nicht schlau .
Folgendes würde mich interessieren.
Meine Tochter 18 hat bis zu ihrer Volljährigkeit einen Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 517€ .
Sie ist noch bis 2019 Schülerin.
Ich als Mutter selbständig, erziele durch meine Arbeit 700€.
Der Vater hat laut Düsseldorfer Tabelle, ein Nettoeinkommen von 3400-3600€ Monatlich.
Hinzu kommt, das unsere Tochter auf 450€ arbeitet.
Wie wird das ganze denn nun berechnetet.
Evtl, gibt es einen Fuchs unter euch, der es mir grob durch rechnet. Damit ich ansatzweise weiß, In welcher Höhe meine Tochter nun noch Anspruch auf Unterhalt hat.

Vielen Dank schon einmal vorab.

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Wo wohnt denn deine Tochter jetzt? Sie hat ja theoretisch Anspruch auf Barunterhalt von euch beiden.

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Ich nehme mal an, dass sie noch bei dir wohnt. Mir 700 Euro bist du nicht leistungsfähig. Du bist aber verpflichtet, solange deine Tochter noch zur Schule geht und damit als privilegierte Volljährige gilt, Vollzeit zu arbeiten für ihren Unterhalt.

Ab 18 wird das volle Kindergeld abgezogen. Von 517 bleiben dann nur noch 420 Euro übrig.

Grundsätzlich sind bei Schülern Ferienjobs o. Ä. nicht anzurechnen, wesentliche Einkünfte aber schon. Wenn sie wirklich 450 Euro verdient, würden unter Berücksichtigung eines kleinen Freibetrags 410 Euro anrechenbares Einkommen verbleiben. Damit wären nur noch ca. 10 Euro fällig.

Wichtig ist: deine Tochter muss sich jetzt selbst kümmern und dem Vater auch mitteilen, auf welches Konto er nach dem 18. Geburtstag zahlen soll. Der Vater hat das Recht, von ihr Auskünfte über ihre eigenen Einkünfte und auch über deine zu erhalten.

Hier ist eine ganz gute Zusammenfassung

https://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/

Woher die die 40Euro-Pauschale haben, weiß ich nicht.

LG

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Die 40 bzw mittlerweile 30 Euro Pauschale ist für Versicherungen, da man ab 18 nicht mehr überall beitragsfrei mitversichert ist.

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Es klang eher wie eine Art Werbungskostenpauschale. Für 40 Euro bekommt man ja nicht mal einen Studenten krankenversichert. Komisch....

LG

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Wichtig wäre das echte durchschnittliche Einkommen, da bei 3500 Euro bereinigten Netto eine andere Summe herauskommt.

Hat der Vater weitere Kinder, Frau oder berechtigte Eltern?
Du kannst dir den genauen Betrag beim JA ausrechnen lassen. Kostet nur Zeit für den Termin ;-)