Minjob keine Bezahlung während Urlaub

Hallo Liebe Urbia Gemeinde,#winke

ich arbeite neben meinem Studium, in der Hauswirtschaft eines Pflegedienstes.
Ich werde auf Stundenbasis bezahlt, also wenn ein Kunde absagt, bekomme ich die Stunde auch nicht vergütet.

Ich habe 2 feste Tage die Woche und agiere auch als Springer bei Urlaub oder Krankheit.
Jetzt meint mein Chef, dass mir daher kein bezahlter Urlaub zusteht.
Zudem bezahlt er einen auch nicht während der Gesetzlichen Feiertage(wenn diese auf den festen Arbeitstag fallen), auch mit der Begründung, ich würde auf Stundenbasis bezahlt und keinen Lohn erhalten.

Mir ist es nur Aufgefallen, da ich im September Urlaub hatte und mein Gehalt sehr gering ausfiel.

Da im Bewerbungsgespräch mir gesagt wurde, dass ich den Mindesturlaub von 24/6Tage also 8Tage bei 2 Arbeitstagen die Woche bekomme, bin ich davon ausgegangen das dieser natürlich auch bezahlt wird.

Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich werde Ihn auf jeden Fall ansprechen.
Ich habe schon auf der Internetseite der Minijob-Zentrale nach etwas schriftlichen gesucht, leider nichts gefunden.
Kann ich dort auch anrufen und mir das telefonisch bestätigen lassen?

Oder habe ich hier einen Denkfehler und mein Chef hat recht.

LG,
Manolo

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"Ich werde auf Stundenbasis bezahlt, also wenn ein Kunde absagt, bekomme ich die Stunde auch nicht vergütet."
Schon das ist nicht ohne weiteres zulässig.

Aber ganz klar, Urlaub muss bezahlt werden, Feiertage an Arbeitstagen auch und Krankheit auch.

Du bräuchtest vermutlich eine schriftliche Bestätigung, dass sie dir den Urlaub nicht zahlen wollen, dass du den gezahlt zu bekommen hast, steht im BUrlG.

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super vielen dank für deine Antwort.

Ersteres war mir nicht so bewusst. Aber da es so als normal gehandhabt
wurde, habe ich keine weiteren Gedanken darüber gemacht.

Ich werde Ihn dann wohl nochmal drauf ansprechen, bis jetzt haben es wohl alle stillschweigend hin genommen.
Bevor ich zur not auch härtere Geschütze auffahre, wollte ich mir sicher sein, dass ich nicht auf dem Holzweg bin.

Da wir ein wirklich kleiner Betrieb sind, werde ich dann wohl auch gehen.
Leider ist es für die Kündigung am 15.10 zu spät.
Auch wenn es mir schwer fällt, vor allem weil ich meine Kunden sehr mochte,
aber jeder hat Rechte und Pflichten und wenn sich nur eine Partei dran hält, dann möchte ich aus Prinzip auch dort nicht arbeiten.

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Im Lohnsektor ist man verpflichtet Urlaube und Krankheitstage zu bezahlen. FEIERTAGE gelten auch wenn sie unter der Woche sind als Freitage!

Ich arbeite seit 8 Jahren in ner Branche die mit Lohntarifverträgen ausgestattet ist. Hatte 3 verschiedene AG in der selben Branche in den 8 Jahren. Alle an die selben Tarifverträge gebunden. Und KEINER hat jemals Feiertage bezahlt, wenn man an dem Tag nicht gearbeitet hat!!!

Das ist der Nachteil am Lohnvertrag im Vergleich zum Gehalt. Beim Gehalt bekomm ich ein Fixum und max. Spesen bezogen auf Arbeitstage zuzüglich. Ein Gehalt orientiert sich NUR an den Arbeitsstunden die man anwesend ist. Solange sie also nicht unter die vereinbarte Mindeststundenzahl im Monat rutscht (das ist in Lohnverträgen immer festgehalten - sollte es zumindest) ist der AG auch nur verpflichtet die Mindestarbeitsstunden zu bezahlen unabhängig davon ob sie soviel zum Einsatz kam oder nicht. Kam sie trotz Feiertage und Ausfälle auf die Mindeststundenzahl, ist der AG nicht verpflichtet Feiertage die auf einen Arbeitstag fallen zu vergüten, wenn dies nicht so vereinbart ist im Vertrag. Ein Gehalt bekommt man immer gleich! Egal wieviele Arbeitstage der Monat tatsächlich hat und wie stark man ausgefallen ist.

Für Urlaube müssen schriftliche Anträge vorliegen, gibts kein Antrag, gilt es als Freistellung und muss nicht vergütet werden!

Das selbe bei Kranktagen. Liegt keine AU vor, gilt es als Freistellung und somit 0 Rechnung. Trifft z.b. beim mir Kindkranktage - die direkt mit der KK abgerechnet werden und nicht mit dem AG!

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Hi,

1. Du bekommst LOHN! Das was er meint, du bekommst kein Gehalt! Gehalt ist ein Fixum unabhängig davon ob du krank bist, Urlaub hast etc. Lohn bedeutet, du bekommst nur die bezahlten Stunden nach Vereinbarter Höhe bezahlt. Feiertage gelten hier tatsächlich als Freitage genau wie das Wochenende! Ich selbst bin Festangestellt in Vollzeit mit einem Lohnvertrag und dort bekommt man keine Feiertag bezahlt. Das ist soweit korrekt und auch gesetzlich in Ordnung! Weshalb ich auch branchenspezifisch nicht gerade geil drauf bin, wenn im Monat besonders viele Feiertag zusammenkommen. Dafür bekommt man aber beim Einsatz an Feiertagen den doppelten Lohn pro Stunde und das was doppelt ist auch komplett Steuerfrei und ohne Abzug der Sozialversicherung, sprich Brutto=Netto.

2. Auch in einem Aushilfsvertrag auf Stundenlohnbasis steht dir selbstverständlich Urlaub zu.
Und ja dir stehen bei deinem Rechenbeispiel genau 8 Tage Urlaub im Jahr zu, in denen dein AG verpflichtet ist, dir den Urlaubstag im Wert eines durchschnittlichen Tagesumsatzes zu bezahlen. Sprich wenn du 4 Stunden arbeiten würdest a 10 Euro - 40 Euro brutto pro Urlaubstag! Das hat er ebenso zu bezahlen, wie AU Ausfälle von deiner Seite.

Auch sollte in deinem Arbeitsvertrag irgendwo stehen was die Mindestarbeitsstundenanzahl im Monat betrifft. Das ist üblich bei Lohnverträgen - auch bei Aushilfsjobs, dass die Monatsarbeitsstunden festgelegt sind. Beispiel in meinem Vertrag stehen "monatlich mind. 160 Arbeitsstunden" - Sollte ich durch Feiertage, Freistellungen durch den AG weil keine Einsatzmöglichkeit z.b. 140 Stunden im Monat eingesetzt werden. MUSS er mir 160 Stunden bezahlen. Völlig egal, ob ich so viel gearbeitet habe oder nicht! Denn ich war einsatzbereit und mir wurde die Arbeit sozusagen verweigert aufgrund von Fehlplanungen seitens des AG.

Sprich sollte bei dir z.b. 20 Stunden Mindestarbeitsstunden im Monat drin stehen, müsste er dir 20 Stunden bezahlen nach Stundensatz, egal ob du zum Einsatz gekommen bist oder nicht! Jede Stunde die im Monat darüber hinaus geleistet wird, wird zum vereinbarten Stundensatz bezahlt.

Bist du Krankgeschrieben oder nimmst Anspruch auf deine 8 zustehenden Urlaubstage. Musst du beim Urlaub vorher vermutlich den Urlaub schriftlich einreichen, sonst gilt es (bei uns in der Firma) als Freistellung und wird folglich auch nicht bezahlt! Muss er dich für beides bezahlen wenn du eigentlich laut Dienstplan eingesetzt worden wärst. Und zwar soviele Stunden, wie dein Durchschnitt an Arbeitsstunden pro Arbeitstag ergibt. Nicht mehr und nicht weniger.

Bei mir ist z.b. das fiese. Das ich laut Vertrag keine 5 Tage Woche habe - auch wenn ich sie effektiv schon habe. Standardvertrag sozusagen. Daher auch mehr Urlaubsanspruch. Dafür hab ich aber die Arschkarte beim Durchschnittstagessatz. Im Schnitt arbeite ich 8 Stunden die Woche, an 5 Tagen. Da aber die Gesamtarbeitsstunden vom Gesamtjahr auf 365 Tage umgeschlagen werden - komm ich auf ein komplett anderen Wert, als ich ihn eigentlich im Schnitt pro Tag erreiche. Weil alle Wochenenden, Feiertage etc. als Arbeitstage mit in die Statistik einfliesen. Ergo bekomm ich gut 1/3 weniger als der echte Satz ergeben würde. Ist so ne Grauzone die erlaubt ist. Ich hab ja auch kein Anspruch auf meine 5 Tage Woche! Sprich ich könnte in der Theorie (macht keiner aber in der Theorie) Sonntags reingezwungen werden. So wurde ich auch im letzten Jahr an 3 Feiertagen gezwungen arbeiten zu gehen. Weil der Kunde das so wollte... Sprich Feiertag ist nur Feiertag, wenn mein AG oder Kunde auch sagen das es ein Feiertag ist.... steh ich im Dienstplan an solchen Tagen drin, ist egal das das ein gesetzlicher Feiertag ist... ich MUSS dann kommen und bekomm meinen doppelten Lohn. So sind die Regeln im Lohnsystem.

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Sorry im Schnitt arbeite ich 8 Stunden am Tag an 5 Tagen! Nicht 8 Stunden die Woche!!!

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In meinem Vertrag stehen keine Stunden drin, nur der Stundenlohn und das ich auf 450€ Basis angestellt bin.

Mein Arbeitsvertrag ist sehr knapp gehalten.
Es stehen auch keine festen Arbeitstage drin.

Allerdings sieht man an meinen Einsatzplänen, dass ich immer die selben Tag und selben Kunden habe.
Bei den Feiertagen geht es auch nur um einen Tag, wenn das dann nicht ganz klar ist, verzichte ich auch drauf.

Aber beim Urlaub sehe ich das anders.
Urlaubsantrag habe ich nicht gestellt.

Wenn das so wäre und er mit diesem Argument kommt, nehme ich sie eben im November. Ich kündige am 31.10 mit einer 4 Wochenfrist, da passt mir der Urlaub im November sogar noch besser;-)