Bitte einmal Elternzeit/Elterngeld mit Partner für Blöde erklären..

Hallo ihr Lieben,
Überall steht es anders geschrieben und ich Blick nicht durch. Vielleicht sind wir einfach zu doof??
Wir erwarte vorrausichtlich am 10.2.19 in der baby. Ich gehe dann ganz normal 12 Monate in Elternzeit. Da ich ja erst Mutterschaftsurlaub habe bis 8 wochen nach der Geburt, bekomme ich dann ja quasi für die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate elterngeld stimmt das? Würde dann also im Februar 2020 wieder arbeiten oder?🙄 also die Elternzeit und das Geld werden ja nicht an den Mutterschaftsurlaub dran gehängt oder liege ich falsch?
Mein Mann möchte so gerne 2 Monate Elternzeit nehmen. Im Mai und Juni. Dann bekommt er für die 2 Monate ganz normal auch elterngeld oder wie?? Ich lese ständig was von 14 Monaten aber er hängt ja seine Zeit nicht hinten dran, da wir zusammen in Elternzeit gehen wollen. Aber wo ist da der Vorteil? Gibt es den überhaupt? Ich Blick da nicht mehr durch, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:(

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Du nimmst Elternzeit nach dem Ende des Mutterschutzes. Du beantragst sie am besten in der Woche nach der Entbindung, da sie 7 Wochen vor Beginn beantragt werden muss. Wie lange entscheidest du.

Elterngeld beantragst du auch nach der Geburt. Wenn dein Mann auch 2 Monate nimmt, habt ihr 14 Monate zum aufteilen. Wobei bei dir die Mutterschutzzeit als Basiselterngeld zählt. Ob dein Mann parallel zu dir oder nach dir Elterngeld beantragt, ist vollkommen egal. Er muss nur auch 7 Wochen vor Beginn Elternzeit beantragen.

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Wenn beide Elternteile WlternGELD beantragen, können sie die 12+2 Monate aufteilen, wie sie wollen. Erst einer 12 dann der andere 2, einer 12 und der andere parallel 2 oder beide jeweils 7 oder oder oder....
Die ElternZEIT ist davon eigentlich unabhängig. Eigentlich deswegen, weil man i.d.R. Elterngeld nur beantragt, wenn man auch in Elternzeit ist.
Wenn du nur 12 Monate in Elternzeit gehst (jedes Elternteil hat Anspruch auf 36 Monate), musst du im 13. Lebensmonat deines Kindes wieder zu den Konditionen arbeiten, wie dein dann gültiger Vertrag ist. Wenn du angenommen 24 Monate Elternzeit nimmst und für 12 Monate (bzw. 10 plus 2 Monate Mutterschaftsgeld) Basiselterngeld beantragst und danach in Teilzeit während deiner Elternzeit arbeitest, hast du
1. Anspruch auf Teilzeit und
2. Kündigungsschutz.

Ob du dann deine 10 Monate Basiselterngeld in 20 Monate Elterngeld Plus umwandelst, steht dann ja wieder auf einem ganz anderen Blatt

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Hallo,

die Elternzeit beginnt nach dem gesetzlichen Mutterschutz. Dieser wird jedoch angerechnet, so dass bei einem Jahr Elternzeit der erste Geburtstag des Kindes Dein erster Arbeitstag ist, z. B. der 10.02.2020.

Man bekommt für 12 Lebensmonate Basiselterngeld und zusätzlich für zwei weitere Monate, wenn der Partner auch mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt=14 Lebensmonate Elterngeld. Ein Lebensmonat beginnt am Geburtsdatum des Kindes und endet einen Tag vorher (z. B. 1 Lebensmonat 10.02.2019 - 09.03.2019, 2. Lebensmonat 10.03.2019 - 09.04.2019 usw.) Auch hier wird das Mutterschutzgeld angerechnet, d. h. die ersten zwei Lebensmonate sind bei Dir immer Basiselterngeldmonate und auch so im Elterngeldantrag anzukreuzen. Bei den weiteren Lebensmonaten kannst Du dann entscheiden, ob Du Basiselterngeld oder Elterngeldplus beantragst.

Wie Ihr Euch die 14 Monate aufteilt, solange ein Partner mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt, ist egal. Also ihr könnt das parallel wie geplant im Mai und Juni machen und Dein Mann bekommt für diese Zeit auch Elterngeld. Ihr könntet z. B. aber auch jeder 7 Monate nehmen.

Was Du mit dem Vorteil meinst verstehe ich nicht ganz. Meinst Du einen Vorteil daraus, dass Dein Mann auch 2 Monate Elternzeit macht? Theoretisch könnt ihr Euer Kind zwei Monate länger zu Hause betreuen (also nach dem ersten Geburtstag) und dafür noch Elterngeld beziehen, nämlich im Lebensmonat 13 und 14, wenn dein Partner seine Elterzeit im Anschluss an Deine nehme würde und nicht parallel. Aber wenn Ihr das nicht braucht, ist das ja kein Muss.

LG Nenea

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Huhu diese Frage beschäftigt mich jetzt auch momentan. Wir überlegen Auch.

Habe ich das richtig verstanden? Wenn nicht bitte korrigieren.

Ich möchte 1 Jahr zuhause bleiben. Nach den 8 Wochen Mutterschutz gehe ich in Elternzeit.

2 Monate sind aber von der Elternzeit verbraucht dann schon. 8 Wochen Mutterschutz sind 2 Basiselterngeldmonate.

Mein Freund möchte gerne auch Elternzeit nehmen. 2 Monate direkt nach der Geburt.

Wenn er die nimmt, habe ich dann 14 Monate Elternzeit? Also wenn das Kind dann 1 Jahr und 2 Monate alt ist gehe ich wieder arbeiten?

Am sonsten wenn mein Partner nicht 2 Monate Elternzeit nimmt nach 12 Monaten?

Sorry ich weiß das das hier überall steht aber das ist so kompliziert.

Im schwangeren Zustand wahrscheinlich sowieso 😁

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Du vermisch Elternzeit und Elterngeld.

Elternzeit: hier hat jeder von euch Anspruch auf bis zu 3 Jahre. Möchtest du nur 1 Jahr anmelden, dann ist der 1. Geburtstag wieder dein 1. Arbeitstag. Wenn du nicht direkt wieder Vollzeit arbeiten möchtest ist es ratsam 2 Jahre anzumelden. du darfst ja bis zu 30 Stunden innerhalb der Elternzeit arbeiten. Elternzeit ist auch nicht jahresgebunden.

Elterngeld: hier habt ihr zusammen Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld. Wenn du 12 beantragst hat dein Partner noch 2. Nimmt er diese nicht, dann hast du trotzdem nur die 12 Basiselterngeldmonate. Nimmt er diese, dann bleibt es trotzdem bei deinen 12.

Elternzeit und Elterngeld haben rein garnichts miteinander zu tun!