Alg1 nach Elternzeit

Hallo

Und zwar hab ich mich heute kurz mit einer Mama aus der Klasse von meinem großen unterhalten.
Die sagte das man wohl nach der Elternzeit auch alg 1 bekommen kann wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist und das einem dann sogar bis zu 3 Jahre alg 1 "zu stehen" oder ist es nur dieses 1 Jahr und Danach alg 2?
Sie hatte jz auch nach 1 Jahr Elternzeit wohl 2 Jahre alg 1 so habe ich das verstanden.
Bei alg 2 würde mein Mann mit angerechnet werden.

Ich will jz nicht faul klingen aber ich würde gerne noch 1 Jahr alg 1 an die Elternzeit hängen da Elternzeit auf 2 Jahre finanziell nicht drin wäre.

LG Janine

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Liebe Janine.

Soweit ich weiß, muss man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen, um ALG 1 zu erhalten. Hast du eine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind?

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Ja das wäre kein Problem Oma und papa sind da die Zeit hätten.

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Ist dein Vertrag denn ausgelaufen? Dann bist du ja nicht in Elternzeit, oder?

Wenn du dich arbeitslos meldest beim Jobcenter, dann musst du aber auch damit rechnen, dass man dir einen Job zuweist. Das ist dir schon klar, oder? Da kannst du dann nicht dankend ablehnen, mit der Begründung, dass du eigentlich nur ein weiteres Jahr mit deinem Kind genießen möchtest.#rofl

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Hallo.
Wenn du vor der Elternzeit gearbeitet hast, steht dir Alg I zu, da es sich dabei ebenfalls um ein Versicherungspflichtverhältnis handelt. Die Länge des Alg I richtet sich danach, wie lange du bisher gearbeitet hast.
Für mich hört es sich so an, dass du die Elternzeit gerne verlängern würdest. Das geht mit Alg I leider nicht. Du musst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, d.h. auch vollzeitarbeit annehmen. Solltest du nur in Teilzeit zur Verfügung stehen, verringert sich dementsprechend auch die Höhe von deinem Alg I.

Hoffe konnte dir helfen.
LG und alles Gute.

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Ja ist ja kein Problem Ich stelle mich zur Verfügung bis die mich in eine Maßnahme oder so stecken wollen dann geh ich zu meinem Chef der stellt mich wieder ein.

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Die werden dich innerhalb der ersten paar Wochen in eine Maßnahme drücken oder dir konkrete Stellen zum Bewerben vermitteln.
Geh lieber gleich wieder arbeiten, da lohnt sich sonst nicht mal der Papierkram.

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Hallo,
mein Vertrag lief in der Schwangerschaft aus, ich habe also ALG 1, dann Mutterschaftsgeld, danach Elterngeld und im Anschluss daran wieder ALG 1 bekommen, wobei der Mutterschutz die Anspruchsdauer des ALG 1 verlängert hat. Das ALG 1 nach dem Elterngeld bekommt man dann aber längstens für 360 Tage, keinesfalls für 2 oder 3 Jahre.
Das volle ALG 1 bekommt man auch nur, wenn man für eine Vollzeitarbeitsstelle zur Verfügung steht. Die Kinderbetreuung wurde bei mir hingegen nicht geprüft, anfangs hatte ich nämlich keine.
Das, was die Bekannte meinte, ist die Frist, in der ALG 1 beantragt werden kann, das wären bis zu zwei Jahre Elternzeit und ein Jahr ALG 1 bei einem Kind. Das ALG 1 gibt es dann aber trotzdem höchstens ein Jahr.

Ich kenne Deinen Beruf jetzt nicht, aber sich als frischgebackene Mutter mit Kleinkind neu bewerben zu müssen, ist schwierig. Ich habe für meine jetzige Stelle zwei Jahre gesucht. Es ist deutlich einfacher, sich aus einer Beschäftigung heraus zu bewerben.

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Ich bin Pflegefachkraft mit staatlichem Examen.
In dem Beruf bekomme ich zum Glück an jeder Ecke einen Job und wie gesagt mein Chef nimmt mich sofort zurück.

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In dem Beruf kannst Du aber Dir aber auch Deine Schichten fast aussuchen wenn Du arbeiten willst

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Liebe Community,

bitte klärt persönliche Differenzen per PN, sonst müssen wir den Thread stilllegen.
Ich musste zwei Diskussionsstränge löschen. Es tut mir leid, wenn ich dabei hilfreiche Beiträge gelöscht habe.

Viele Grüße,
Cleo vom urbia-Team