Kurz nach der Elternzeit erneut schwanger - was steht mir zu ?

Hallo ihr Lieben,

mein Mann und ich planen nach unserem ersten Wunder ein zweites zu bekommen. Ich gehe seit dem 15.10.2018 wieder arbeiten.
Mal angekommen, bei uns klappt das ganze ganz schnell, ich gehe dann nachher irgendwann in den Mutterschutz und habe aber kein ganzes Jahr voll gearbeitet, was bekomme ich dann an Elterngeld? Auf welcher Basis wird mein Elterngeld berechnet? Das Elterngeld wird ja anhand der letzten 12 Monate berechnet, ist Grundlage für die Monate in denen ich noch nicht wieder in Arbeit war, also noch in erster Elternzeit , die 300 € Mindestsatz oder etwa mein damaliges monatliches Elterngeld?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir eventuell Auskunft geben =)

LG#winke

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Wann ist dein 1. Kind geboren?

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am 13.10.2017

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Da du nur ein Jahr Elternzeit hattest und in diesem komplett Elterngeld bezogen hast werden alle Kalendermonate in denen du Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hast ausgeklammert und zur Berechnungsgrundlage mit Monaten davor ersetzt.

Daher fliessen die Monate ab 11/2018 - letzter Kalendermonat vor neuem Muttersschutzbeginn in die neue Berechnung ein. Werden das nicht 12 Monate werden die restlichen von vor der ersten Elternzeit/Mutterschaftsgeldbezugszeit genommen.
Aus diesen 12 Monaten wird wieder der Durchschnitt berechnet und davon dein Elterngeld + ggf Geschwisterbonus