Macht es Sinn zu kündigen? ALG?

Hallo!

Wir sind 2017 Eltern geworden und haben geheiratet. Ich bin zu meinem Mann gezogen. Ca 150 Kilometer entfernt von meinem Arbeitsplatz. Ich habe für 3 Jahre Elternzeit beantragt und bin im August erneut schwanger geworden. Wir bekommen im Moment kein Elterngeld mehr und ich bin schwanger mit Kleinkind zuhause.

Jetzt sind wir am überlegen ob es Sinn macht, wenn ich mich arbeitslos melde, da mir ja Arbeitslosengeld zusteht. Letztlich würde ich sowieso nicht mehr zu meinem alten Job zurückkehren können aufgrund der Entfernung.
Ich kenne mich da nicht so recht aus. Weiß jemand ob das so einfach geht und kann uns helfen?

Danke schonmal vorab und Lg

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Ich würde an eurer Stelle erst mal die Elternzeit einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden und für 14 Wochen Mutterschaftsgeld + AG-zuschuß (also volles Gehalt) bekommen.
Danach würde ich erneut Elternzeit nehmen und Elterngeld Mindestsatz 300 € beziehen.

Arbeitslos kannst du dich nur dann melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Sonst macht das keinen Sinn. Dafür müssen die Kinder betreut sein. Das Kleine ist ja noch gar nicht mal geboren!!

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Hallo,
Arbeitslosengeld ist nicht als Überbrückung bis zum Mutterschutz gedacht (und auch nicht erlaubt).
Arbeitslosengeld steht dir nur zu, wenn du dich dem Arbeitsmarkt zu mindestens 15 Stunden zur Verfügung stellst. Außerdem wirst du einen Zettel bekommen und ausführlich begründen und belegen müssen, warum du einen sozialversicherungspflichtigen Job kündigst um dann ALG 1 zu beziehen. Das macht gerade in der Elternzeit gar keinen Sinn. Du wirst ohne stichhaltige Begründung für 3 Monate gesperrt (damit wärst du dann schon fast im Mutterschutz und beziehst deutlich verringertes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse).

Die für euch finanziell beste Lösung ist auch die legale Lösung. Wenn du dich gut genug fühlst kannst du ja bei deinem AG nachfragen, ob du Teilzeit in Elternzeit machen kannst bei einer anderen Firma. In ein paar Monaten gehst du dann aus der Elternzeit und in den Mutterschutz bei vollen Lohnersatz. Damit hast du ca. 3 Monate volles Gehalt anstatt jetzt so ein bisschen. Nach der Elternzeit hast du noch immer einen Arbeitgeber. Vielleicht brauchst du das noch einmal.

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Nein, kündigen macht keinen Sinn.

Wenn du arbeiten möchtest und Kinderbetreuung hast, dann hol dir die schriftliche Erlaubnis deines AG, dass du woanders innerhalb deiner Elternzeit arbeiten darfst.

So könntest du, wenn du nichts findest, auch innerhalb deiner Elternzeit ALG I beziehen.

Bloß nicht kündigen!

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Vielen Dank für eure Informationen. Das ich ALG 1 nur beziehen kann, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe macht auf jeden Fall Sinn.

Wir werden uns jetzt einen Termin beim Amt für Versorgung holen und uns beraten lassen. Wollte nur schonmal vorab ein paar Informationen einholen. Ich blicke bei allem irgendwie allgemein nicht durch....

Lg