Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Meinungen.
Ich hab vor knapp einem Monat eine Zusage für einen neuen Job (Antritt 1.1.19) bekommen. Mir wurde damals schon gesagt, dass das Stellenangebot (also die schriftliche Zusage?) erst im November verschickt werden könnte, wegen Personalengpässen. Soweit so gut.
Nun müsste ich zum 16.11. kündigen, um am 1.1. anfangen zu können. Die Personalabteilung meines neuen Arbeitgebers (öffentlicher Dienst Verwaltung) wusste um die Dringlichkeit. Der Personalrat hatte noch nicht getagt bzw. ihm lag das wohl noch nicht vor, weswegen das Angebot noch nicht rausgeschickt werden konnte. Aber das sei nur eine Formalie.
Nun hat mir die Sachbearbeiterin der neuen Personalabteilung ein Stellenangebot zugeschickt per Mail, mit bitte einige Unterlagen zurückzuschicken. Das alles in Abstimmung mit dem Personalrat, wie sie sagte "damit ich auf Grundlage dessen, die Kündigung einreichen kann".
Obwohl ich ein sehr gutes Gefühl und guten Kontakt zum neuen Arbeitgeber hat und nicht glaube, dass da jetzt irgendetwas "schiefgehen" kann, bin ich doch unsicher, ob ich wirklich auf Grundlage des Stellenangebots kündigen kann. Andererseits bleibt mir ja fast nichts übrig.
Ich bin jetzt in meinem ersten Job und hab keine Erfahrungen damit, vor allem nicht mit dem öD. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Emma
Neuen Job, alten schon kündigen?
Hallo, das Ding ist, dass alles nichts zählt, wenn der Personalrat noch nicht zugestimmt hat. Ich würde nochmal anrufen und um eine Einstellungszusage bitten.
Hallo, es ist die Einstellungszusage mit allerlei Anhängen (Personalbogen, Verschwiegenheitsklausel, Einlaund zur amtsärztlichen Untersuchung, Bestellung des Jobticket usw.)
Na dann ist doch alles chic. In meiner Einstellungszusage stand drin, dass sie mich zum xx einstellen und ich zur Unterschrift des Arbeitsvertrages dann und dann vorbeikommen solle.
Wenn das bei dir so oder so ähnlich drinsteht, kannst du kündigen.
Der Personalrat stimmt bei solchen Sachen eigentlich immer zu, das ist nur Formalie
Ohne schriftliche Zusage würde ich nicht kündigen.
Genau so würde ich da auch dem neuen AG sagen.
"Wenn ich bis Freitag keinen Arbeitsvertrag für ab dem 01.01.2019 vorliegen habe, kann ich nicht zum 01.01.2019 anfangen, da ich beim alten AG an Kündigungsfristen gebunden bin."
Ein sehr gutes Gefühl nützt Dir gar nichts, wenn Du am Ende gekündigt hast und keinen Job mehr hast.
Solange Deine Stelle nicht durch die Gremien durch ist, kann noch alles mögliche passieren.
genau ... und schreiben, dass du z.B. zum 15ten anfangen kannst oder so ... weil es gibt ja auch noch Resturlaub im Alten Job. Und teile mit, dass du um frühere Freistellung bemüht bist, es aber heute noch nicht auf den 1.1. den Arbeitsbeginn zusagen kannst, sondern eben 1.2. oder eben einige Tage Resturlaub früher.
Arbeitest Du in einem Job, der Dich nach der Kündigung überhaupt weiter beschäftigt? (es gibt viele Firmen, die ihre Mitarbeiter nach erfolgter Kündigung freistellen).
Wie groß ist die Firma, in der Du jetzt arbeitest? -- kann man da nicht eventuell über eine frühere Freistellung reden, wenn du gekündigst hast? Hey: ich unterstelle jetzt mal, dass ein gekündigter Mitarbieter eh nicht mehr wirklich engagiert ist, -- und aus diesem Grunde sind schon viele Mitarbeiter vereinbarungsgemäß früher gegangen und haben Zusatzvereinbarungen unterschrieben.... Warum redest Du nicht mit Chef oder Personalabteilung über die Möglicheiten? Es wird so viel anderes macht, wenn man mit einander redet und sich einig ist .... aber dazu muss man halt mal miteinander reden.....
Na, dann sollte die TE aber eine sehr seltene Qualifikation besitzen, die sie zum absoluten Wunschkind der Behörde macht. Ansonsten kann es gut sein, dass die Behörde sagt "ok, danke. Dann nehmen wir doch jemand anderes der defintiv ab 01.01. kommt."
Erst unterschreiben dann Kündigung einreichen!
Wenn sie dich wollen müssen sie aus dem Quark kommen und zur Not warten oder du machst mit deinem jetzigen AG einen Aufhebungsvertrag wenn die Frist überschritten ist
Hallo Emma,
öffentlicher Dienst bin ich nicht, werde nach AVR bezahlt.
Mir ist es so gegangen: In der Stellenanzeige, beim Vorstellungsgespräch und bei der darauffolgenden Zusage wurde mir nicht gesagt, dass die Stelle befristet ist. Ich musste wegen Fristeinhaltung auch kündigen bevor der Arbeitsvertrag da war. Und in dem ist die Befristung mit drin. Und mittlerweile habe ich erfahren, dass meine Vorgängerin gegangen ist, weil sie nach fünf Jahren Mitarbeit wieder nur einen weiterhin befristeten Vertrag bekommen hätte.
Im Nachhinein muss ich sagen, dass ich das nun nie mehr machen würde. Wenn du vorher kündigst, musst du mit evtl. Haken im Arbeitsvertrag leben.
Viele Grüße
Jenny