Maßnahme bei der Arge mit Stillbaby?

Hallo zusammen,

ich habe eine Tochter, die im Dezember 1 Jahr alt wird. Ich habe 1 Jahr Elternzeit.

Mein Arbeitgeber ist jedoch mittlerweile insolvent, sodass ich mich arbeitslos melden muss, wenn die Elternzeit rum ist. Ich hatte aber bereits einen Termin beim Arbeitsamt. Da wurde mir gesagt, dass ich dann eine Maßnahme machen muss (3 x 3h pro Woche).

Ich hätte in der Regel immer jemanden in meiner Familie, der die Kleine solange nehmen könnte, sei es nun meine Mutter, Schwiegermutter oder jmd anderes.

Der Punkt ist aber, dass ich meine Tochter noch stille. Bisher waren wir nie länger als 2 Stunden voneinander getrennt, weil sie länger auch nicht bleibt, ohne die Brust zu wollen, auch zur Einschlafhilfe. Ich habe sie versucht abzustillen, ohne jeden Erfolg.

Wenn sie zb in der Zeit wo ich nicht da bin die Brust möchte weil sie müde ist oder aus einem anderen Grund dann würde sie durchdrehen und diejenige Aufsichtsperson würde verzweifeln mit ihr.

Meint ihr die Arge kann diesem
Grund annehmen um die Maßnahme abzulehnen und mir keine Geldsperre zu geben? Ich kann doch nicht mein Kind schreien lassen und währenddessen in diesem völlig sinnlosen Bewerbungstraining sitzen, ich weiss gut genug wie man sich bewirbt. Ich war schon mal 1 Monat lang arbeitslos, da musste ich auch keine Maßnahme machen??!

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Baby mitnehmen zu einer Maßnahme? Was hier teilweise immer geraten wird ist wirklich unterirdisch 😅 Du hast nur ein Jahr Elternzeit beantragt, also musst du danach wieder arbeiten gehen oder du hast eben keine Asche. So simpel ist das. Du hast 2 Möglichkeiten: entweder du stillst ab, was man nach einem Jahr auch mal machen kann ohne, dass das Kind zu einem psychischen Notfall wird und gibst Flasche oder du machst es nicht und hast eben auch keine Kohle.
Du willst auch nicht fremd betreuen lassen? Ja auch hier ist es ganz einfach: dann lässte es halt und du hast eben auch kein Geld, weil du ja nicht arbeiten gehen willst.
Viele Frauen hier - auch ich - gehen nach einem Jahr wieder arbeiten, weil sie ihrem Kind finanziell auch etwas bieten wollen. Und viele hier, würden vielleicht auch gerne lieber 2 Jahre zuhause bleiben, aber meine Güte, es geht halt nicht, weil da kein Amt ist das fleißig weiter Kohle überweist. 😐
Ein Kind bekommen heißt auch Verantwortung zu übernehmen und sich selbst darum zu kümmern, dass es versorgt wird! Auch finanziell!

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Hi. Ich würde sagen, nimm sie mit. Dann kannst du ihr zur Not dort die Brust geben. Wenn sie damit nen Problem haben, dann sollen die sich was überlegen. Abpumpen und Flasche geben lassen klappt nicht?

LG Miralinchen mit ihrem Dante

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Ich glaub das mach ich! Nein da es ihr eher mehr um die Brust als um die Muttermilch geht glaub ich

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ein 1 jähriges Kind mitnehmen???

Welches Kind in den Alter bleibt denn 3 Stunden ruhig sitzen?

Da wäre es ehrlicher zu sagen "ich will noch nicht". Was ja auch dein gutes Recht ist.
Aber dann gibt es halt kein ALG I.

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Handelt es sich um ALG 1 oder 2?
Bei ALG 1 musst du grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - d.h., für die Versorgung deines Kindes muss gesorgt sein. Bei 3 Stunden kannst du - meines Wissens nach, auch keine "Stillpause" beanspruchen.
Sollte es sich um ALG 1 handeln & du direkt nach der Elternzeit von Deinem Bearbeiter zur Maßnahme verdonnert wurdest, würde ich mich an den Vorgesetzten wenden! ...eigentlich sollte Dir eine gewisse Zeit zur Eigeninitiative möglich sein!

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Hallo es handelt sich um ALG I. Ja genau ich soll direkt die Maßnahme beginnen, schätze ab nächstes Jahr, meine Elternzeit endet ja jz im Dezemeber. Ich werde nochmal mit denen reden müssen.

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In welchem Paragrafen steht das mit der Zeit zur Eigeninitiative?! 🤔🧐

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Was wäre denn, wenn dein AG nicht insolvent gegangen wäre? Da würdest du doch vermutlich auch mehr als 2 Std am Tag arbeiten?

Ich denke es ist absolut zumutbar, dass du Milch abpumpst und dein Kind damit gefüttert wird.

Zugegebener Weise ärgert es mich, wenn ich sowas lese.
Mein Kind ist in der Krippe weil ich Geld verdienen muss. Und auch das war anfangs mit Tränen verbunden....
Ich hätte es aber auch lieber den ganzen Tag um mich. Geht aber nicht.

Auch in deinem Fall war das alles absehbar. Und mit 12 Monaten muss niemand mehr voll stillen.....

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Ich stille sie auch längst nicht mehr voll, sie möchte aber dennoch oft an die Brust ganz besonders wenn sie müde wird. Es is eher weniger weil sie hunger hat, sondern einfach an die Brust möchte, ohne die schläft sie gar nicht, daher bringt Abpumpen auch gar nix. Und ich werd meine Tochter vor 3 Jahren nicht in fremde Hände geben muss ich auch nicht sie könnte zu Familienangehörigen aber nach ner Zeit würde sie abdrehen wenn sie müde ist und ich nicht da bin. Ich weiss du hast da kein Verständnis da du da nicht drin steckst.

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Ich muss dafür auch kein Verständnis haben, denn tatsächlich geht es mich nichts an. Wenn du das so handhaben möchtest, ist das einzig und allein deine Sache.

Aber wenn du es so machst, hast du eben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Das ärgert mich - dass du denkst, du könntest es in Anspruch nehmen, obwohl du aktuell gar nicht arbeiten könntest / wolltest. Und denkst, das Arbeitsamt müsste dafür eine Lösung finden.

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Du hast einen Denkfehler.
ALG I steht dir nur zu wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Wenn du allerdings nicht mal 9 std wöchentlich eine Maßnahme machen kannst, dann stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast auch kein ALG I- Anspruch.

Das Kind zur Maßnahme mitzunehmen ist keine gute Idee, du tust doch denen keinen Gefallen dass du daran teil nimmst und die sind nicht in der Pflicht sich wegen deinem Brustflxierten Kind was einfallen zu lassen.

Im Endeffekt ist es ganz einfach:
Lässt sich dein Kind nicht von anderen betreuen, kannst du nicht arbeiten. Somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast keinen Anspruch auf ALG I!

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1. bist nicht in Elternzeit, 2. aus welchem Grund hast du dich denn arbeitslos gemeldet?

Willst du überhaupt arbeiten? Fürs ALG I muss man nämlich was tun: sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Wenn schon an einer einfachen Maßnahme scheitert wäre es am besten, du meldest dich beim Arbeitsamt ab und bleibst einfach zu Hause.

Dann musst du nach dem Elterngeld halt deine Krankenversicherung selbst bezahlen...

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Wenn man sich Arbeitslos meldet, dann muss man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Theoretisch könnte man dir ab dem 1. Tag einen Job vermitteln. Du kannst die kleine nicht in die Maßnahme mitnehmen und so stehst du den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Ich würde mich nicht Arbeitslos melden, sondern in Elternzeit bleiben bis du wirklich auch was machen kannst.

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Du wusstest doch, dass deine Elternzeit nur 1 Jahr geht oder?! Was machen Mütter die dann wieder arbeiten müssen?! Können das Kind auch schlecht mitnehmen 🙄...
Vorher einstudierten, dass es mit der Flasche klappt. Im übrigen gibt es sie "ARGE" schon seit Jahren nicht mehr 🙄. Es heißt Jobcenter. Wenn du aber Alg I bekommst dann Agentur für Arbeit...

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Gibt es denn irgendwie die Möglichkeit deine Elternzeit noch zu verlängern?

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Ohne Arbeitgeber braucht sie keine Elternzeit. Die ist nur eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehr spruch.

Sie hat soviel frei wie sie will.

Was sie will ist Geld.