Wo beantrage ich mehrbedarf bei schwangerschaft

hallo

heute habe ich mal eine frage.

ich arbeite als urlaubsvertretung als postbotin.
durch meine schwangerschaft werden meine einsätze jetzt natürlich immer weniger.

Al2 wollen wir aber nicht beantragen.

jetzt ist meine frage eigentlich nur:als schwangere steht einem doch ca 50€ mehrbedarf zu.
kann ich diesen beim normalen arbeitsamt beantragen oder muss ich dafür die ganzen anträge der arge ausfüllen?
einen normalen Al1 anspruch habe ich nicht weil mein einkommen bisher immer zu niedrig war.

wisst ihr ne antwort darauf?

lg juliesstern

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also wenn dein einkommen und das einkommen deines mannes (auch mit dir in eheähnlicher gemeinschaft lebenden freundes) nicht ausreicht, um deinen bedarf zu decken, bekommst du ergänzendes alg II.

das muss man natürlich benatragen, da kommt keiner einfach her und gibt dir jeden monat Geld.

für einen alg II anspruch ist es unerheblich, ob du alg I bezogen hast oder nicht.

beantragen kannst du alg II sowie den mehrdearf für schwangere ab der 13. woche bei deiner ARGE /Jobcenter.

bring eure einkommensunterlagen, unterlagen bzgl. eures hauses (hab ich in der vk gelesen) und der monatlichen belastung dafür mit sowie heizungsabrechnung etc. mit, dazu natürlich deinen mutterpass.

LG

Luise

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hallo

den antrag dafür hab ich vor mir liegen.
mein verdient grad mal 1000€ netto.den anspruch hätten wir denke ich.
der herr von der arge meinte am telefon es ist zu prüfen ob es überhaupt gerechtfertigt ist das wir in unserem haus wohnnen wenn ich al2 beantragen will.#kratz

ich weiß nur nicht ob ich diesen auch abgeben soll
(wennn ich denn irgendwann mal alle unterlagen zusammen haben sollte)
bisher hane wirs ohne al2 geschafft deshalb hoffen wir das es auch in der zukunft so ist.....

iman muß laut antrag sich diesen auf der gemeinde bestätigen lassen.wegen lohnsteuerkarten usw.
das war bisher der grund warum wir dies nicht beantragt haben.


lg juliesstern

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man muss sich den antrag bestätigen lassen??? das hör ich ja zum ersten mal.

die frage ist tatsächlich, ob euer wohnraum angemessen ist. normalerweise 60 qm für 2. 75 (euer ungeborenes mit eingerechnet ) für drei leute. und das zur ortsüblichen vergleichsmiete.

nun sind diese vorschriften nicht ganz so streng bei leuten, die nur ergänzend alg II erhalten.

beantrage es doch einfach, mehr als nein sagen kann die arge doch nicht ;-)

gilt übrigens erst ab antrag. fehlende unterlagen einfach nachreichen.

und selbst wenn die gemeinde das bestätogt, wo ist das problem?

Luise

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