Elterngeldantrag, Gehaltsabrechnungen, kein Mutterschutz

Hallo ihr Lieben,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und bräuchte kurz Hilfe...

Es geht um den Elterngeldantrag für 2019.
Mein ET ist Anfang April.

Ich war in 2018 bis einschließlich April erwerbstätig. Mutterschaftsgeld werde ich nicht erhalten, da ich kein Einkommen/keinen Arbeitgeber habe bzw. auch keine Lohnersatzleistungen beziehe.

Wenn mein Kind im April 2019 geboren wird, würde dann nur noch die Gehaltsabrechnung von April 2018 in die Elterngeldberechnung mit einfließen (kein Mutterschutz, also 12 Monate Berechnungszeitraum vor dem Geburtsmonat)? Habe ich das richtig verstanden?

Danke und liebe Grüße.

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Korrekt.

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Danke.
Bedeutet das, ich würde dann den Mindestsatz von 300 Euro erhalten, der sich durch diesen 1 Monat mit Gehalt sehr geringfügig erhöht?

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Mehr als den Mindestsatz würdest du nur erhalten, wenn du in dem einen Monat mehr als 4600 Euro Netto gehabt hättest.

Also vermutlich gibt es "nur" den Mindestsatz von 300 Euro.

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