Berechnung Elterngeld wenn man aus Elternzeit direkt ins bv geht

Hallo ihr Lieben.
Eigentlich war ich der Meinung, das mein Elterngeld so berechnet wird, das die Monate Bv und BV vor der jetzigen Elternzeit und Bezug Elterngeld berechnet werden.
Meine Schwester meinte heute allerdings zu mir, das das so nicht gehandhabt wird und mein Elterngeld als Berechnungsgrundlage genommen wird, da ich ja zwischendurch nicht gearbeitet habe. Aber ersetzt mein bv nicht das Arbeiten zwischendurch?
Ich mein, ich bin ja nicht arbeitslos, sondern darf ja in meinem Job schwanger nicht arbeiten.

Freue mich über eure Antworten.

Liebe Grüße Janina mit Logan 11 Jahre und Leo fast 10 Monate und kleine Raupe 13+3

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Ich meine du hast recht, da dein Kind noch unter 12 Monaten ist.
Bin mir aber nicht sicher.
Mach doch mal nen Termin bei der ElterngeldStelle.
Die konnten uns auch gut weiterhelfen .

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Ja, es stimmt wie du es sagst.
War bei mir genauso.
Es wird die Zeit des Bv als Berechnungsgrundlage genommen.

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Das Elterngeld wird natürlich nicht als Berechnungsgrundlage genommen.
Wie lange geht denn die EZ?

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Ich habe vor ein paar Monaten mal eine Anfrage an das Bundesamt für Familie gestellt und folgende Antwort bekommen.
Demnach würde ich sagen, dass die BV Monate ganz normal zählen. In der Zeit bekommst du doch auch reguläres Gehalt oder irre ich mich?
Ich war jedenfalls damals einen Monat vor Mutterschutz im BV und der Monat hat trotzdem für das Elterngeld gezählt. Habe aber auch ganz normal Gehalt bekommen.

Hier die Antwort vom BMFSFJ:

„Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich bei ausschließlich nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit am durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für das zweite sowie für weitere Kinder.

Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Hinweis: Monate mit Beschäftigungsverboten nach beamten- und soldatenrechtlichen Mutterschutzvorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein, da hier die Dienstbezüge unverändert fortgezahlt werden.)

Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate

• mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
• mit Bezug von Elterngeld (ohne Berücksichtigung von Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung für Geburten bis zum 30.06.2015)
• mit Bezug von ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Le-bensmonat
• in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich um die Zahl der übersprungenen Monate weiter in die Vergangenheit, ohne dass sich die Zahl der berücksichtigten Monate (12) ändert.

Monate, in denen nach dem 14. Lebensmonat des älteren Kindes ElterngeldPlus bezogen wird, werden dagegen für die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens vor der Geburt des weiteren Kindes berücksichtigt; sie sind also Teil des Bemessungszeitraumes für dieses Kind. Dabei werden Monate mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit mit dem jeweiligen Einkommen in die Berechnung einbezogen, Monate ohne Erwerbseinkommen mit null Euro. Aus dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in allen Monaten des Bemessungszeitraums wird dann das Elterngeld des weiteren Kindes errechnet.

Die Ausklammerung einzelner Monate kann dazu führen, dass es sich bei dem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum um keinen zusammenhängenden Zeitraum mehr handelt, sondern dieser sich gegebenenfalls aus einigen Monaten zwischen dem Ende des Elterngeldbezuges des älteren Kindes und dem Beginn der erneuten Mutterschutzfrist sowie aus einigen Monaten (weiter in der Vergangenheit) vor Beginn der Mutterschutzfrist des älteren Kindes zusammensetzt.“

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Super, vielen Dank. Das bestätigt mich darin. Ich beziehe bis Ende Januar Elterngeld und dann endet meine Elternzeit auch und ich bin ab dann lückenlos wieder bei meinem Arbeitgeber, nur eben im bv, bekomme dennoch ganz regulär mein Gehalt.

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Du kannst ja sicherheitshalber nochmal bei deiner Elterngeldstelle anrufen und fragen. Aber ich würde es so sehen wie Du.
Bei mir ist es tatsächlich quasi lückenlos: EG Bezug bis 4.10.2018, erneuerter Mutterschutz ab Mitte November. Daher gilt bei mir der selbe Bemessungszeitraum wie bei der ersten Geburt, weil August 2017 bis Novemver 2018 komplett ausgeklammert werden wegen EG Bezug und Mutterschutz.

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