Urlaubsberücksichtigung

Hallo zusammen

Habe eine Frage bezüglich Urlaub. Es geht um meine Schwester.
Sie ist bei sich die Einzige mit schulpflichtigem Kind( 9 Jahre). Dann ist da eine Kollegin mit Enkelkind und eine, wo der Mann 2 Kinder hat, die nicht bei ihnen leben. Andere 3 Kollegen haben keine KInder, sind also da.
In den Sommerferien überschneiden sich die 3 Damen, sind 1 Woche zusammen weg. So will der Chef das nicht. Hat meine Schwetser da "Sonderrechte" weil sie ein schulpflichtiges KInd hat? Die beiden anderen Damen wollen nicht verzichten, sie sagen, wir haben ja auch schulpflichtige Kinder?

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Hallo,

deine Schwester hat Anspruch darauf in den Ferien bevorzugt Urlaub zu bekommen. Das sind im Sommer 6 Wochen zur Auswahl.

Vielleicht fährt die Oma mit dem Enkel in Urlaub und die Stiefkinder der anderen sind in den Ferien bei ihnen und sie fahren weg.

Wir sind im Büro 3 Leute von 8, die schulpflichtige Kinder haben. Es dürfen max. 2 Leute gleichzeitig weg sein. Das funktioniert seit Jahren problemlos.

Im Notfall muss der Chef entscheiden

LG
Tanja

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Hallo,
"Dann ist da eine Kollegin mit Enkelkind"
Und Oma wird vermutlich für die Betreuung gebraucht. Wer hat denn so viel Urlaub um gemeinsam mit dem Partner in den Urlaub zu fahren und alle schulfreien Tage abzudecken?

" und eine, wo der Mann 2 Kinder hat, die nicht bei ihnen leben. "
Normalerweise lautet die Regel jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien. Das die Kollegin zusammen mit ihrem Mann Urlaub machen möchte ist normal und verständlich.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht natürlich keine Sonderrechte vor. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können einen entsprechenden Passus haben. Wenn aber jede der 2 Damen 2 Wochen Urlaub in den Sommerferien machen kann, ist der völlig ausreichend gewahrt.

Gruß Sol

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Nein, die Oma will nur mit denen in den Urlaub fahren.
Man hat auch Anspruch auf min. 14 Werktage am Stück! Wäre ja dann mehr als 2 Wochen.
Im Tarifbertag steht dazu, das Eltern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang haben!

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http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Absatz 2
12 Werktage (Werktage sind von Mo bis Sa) also 2 Wochen

Wenn im Tarifvertrag Eltern mit Kinder steht , hat rechtlich die Oma scheinbar die Niete.
Aber Absatz 1 kann der Oma dennoch weiterhelfen.

www.arbeitnehmerkammer.de/arbeitnehmerinnen-arbeitnehmer/recht/urlaub.html

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Hallo.

Nachdem die Sommerferien 6 Wochen andauern, kann man das mit 3 Kollegen untereinander doch auf die Reihe kriegen, so dass immer jemand im Betrieb ist. #gruebel

Wollen denn alle 3 gleichzeitig verreisen?? Oder geht's einfach ums Prinzip?
Hätte deine Schwester mehrere Kolleginnen mit EIGENEN schulpflichtigen Kindern, müsste es ja auch irgendwie gehen, oder?

Wenn man sich partout nicht einigen kann, würde ich für die nächsten Jahre vorschlagen, dass die Ferien aufgeteilt werden.
Team A nimmt die ersten drei Wochen frei - Team B die letzten 3 Wochen und dies im jährlichen Wechsel!

So wird es bei uns in größeren Firmen grundsätzlich gerne gehandhabt.

Ich habe selbst zwei Kinder und weiß, dass es nicht immer einfach ist, alle Ferien abzudecken. Aber deshalb darf man dieses "Recht" auf Urlaub Stief- und Großeltern auch nicht absprechen. Die würden sonst nie zusammen Urlaub machen können. Wäre doch auch nicht fair, oder?

Deine Schwester wird ja auch nicht die 6 Wochen am Stück frei haben wollen, oder? Aus welchem Grund pocht sie auf das Recht, genau DIESE Tage in Anspruch zu nehmen? Hat sie schon länger eine Reise gebucht, oder spricht sie sich auch mit ihrem Mann/KV ab?

LG