Kündigung in die Zukunft

Hallo,
ich bin in der Elternzeit, noch bis weit in 2019. Würde aber gerne Kündigen und anfang 2019 wieder woanders im Beruf einsteigen. Kann ich eine Kündigung zum Termin X in der Zukunft aussprechen? Fristen lägen bei vertraglichen 4 Wochen seitens Arbeitnehmer.

LG nightcrawler

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Ja natürlich. Du darfst die gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Fristen nicht unterschreiten, weit vorher darfst du schon kündigen. Üblicherweise macht man es nicht, weil man nie weiß, was noch passiert, aber dürfen darf man schon.

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Ich fange ja definitiv woanders an, die Tinte ist trocken, alles unterschrieben. Es geht nun darum ob ich in der Zukunft dies aussprechen kann. Oder früher, dann Arbeitslos melden... aber dann erlischt meine EZ und ich weiß nicht ob meine Frau dann trotzdem wechseln kann. glaube nicht. Aber wenn ich meine in die Zukunft aussprechen darf, damit Sie sich auch eher um Ersatz kümmern können, dann ist es ja soweit in Ordnung. Und meine Frau will ja ich die EZ um mit dem Kind nochmals Zeit zu verbringen...

LG nightcrawler

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Wie alt ist denn das Kind und ab wann möchte deine Frau wieder (?) In Elternzeit?
Oder ist sie gar noch in Elternzeit, arbeitet aber derzeit?

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Du kannst grundsätzlich nur im voraus kündigen :) und das auch beliebig früh.

Viele Grüße
Andrea

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Bis Anfang 2019 ist doch gar nichts mehr weit in die Zukunft....

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rede mit deinem arbeitgeber darüber, - aber KÜNDIGE noch nicht. erst, wenn du den neuen Vertrag unter Dach und Fach hast.

du weisst nicht, was passiert und wegen Krankenversicherung oder anderen Geldern ist es sehr schlecht, wenn du jetzt kündigst und dann evtl. doch keinen sozialversicherungsüflichtigen Job hast das könnte nachteilig für dich werden.

aber ja: natürlich kannst du auf eine längere Frist in die Zukunft kündigen. geht problemlos. - aber ich würde es erst machen, wenn der andere Vertrag sicher ist.

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Alles geklärt im Grunde gehts um aussprechen einer Kündigung in die Zukunft auch wenn ich ja 4 Wochen im Vertrag stehen habe, dachte muss immer diese 4 wochen beachten, quatsch. Alles erledigt, ich wechsle mit Frau die EZ und fange ab fruhjahr neu an. Alles geklärt, neues ist unterschrieben, altes gekündigt, alles fristgerecht. Und meine Frau geht dann entsprechnd wieder in EZ, wie Sie es sich wünscht...

Danke