Kurz vor ElternTeilzeit wieder schwanger

Hallo!

Ich weiß seit dieser Woche das ich schwanger bin, mein erster Sohn ist 14 Monate. Bei meinem AG habe ich 2 Jahre elternzeit angemeldet, wollte aber nach 1 Jahr wieder in ElternTeilzeit anfangen. Das steht nun bevor 🙈 die Tage und die Stundenzahl konnte ich mir raussuchen, jetzt hab ich bloß keine Ahnung wie die das vertraglich machen. Ob mein Grundvertrag reduziert wird oder ein zusätzlicher Teilzeitvertrag abgeschlossen wird. Was ist wohl besser???
Und wann soll ich es meinem AG mitteilen, wenn ich es jetzt schon sage besteht dann die Gefahr das er die Teilzeitvereinbarung zurückzieht?! Wollte eigentlich schon wieder arbeiten gehen ist auch alles schon so eingetaktet...

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Na du arbeitest ganz normal Teilzeit in deiner Elternzeit weiter. Du musst nur die Elternzeit vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes beenden damit du für das zweite Kind dann deine Elternzeit nehmen kannst. Was schriftlich abgeschlossen wurde , mit Unterschrift etc. Kann der AG nicht einfach zurück ziehen. Also arbeitest du ganz normal Teilzeit in deiner Elternzeit ;)
LG & alles Gute 🍀

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Ja das ist es ja schriftlich habe ich noch nichts das wird erst in drei Wochen passieren wenn ich wieder anfange...

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Warum solltest du auch nicht wieder arbeiten? Und warum sollte dein AG die Teilzeitvereinbarung zurück ziehen? Kann er auch gar nicht ohne Weiteres.

Natürlich gibt es einen separaten Vertrag zur Teilzeit in Elternzeit. Dein Grundvertrag ruht ja, im übrigen auch noch sehr lange, wenn du direkt die Elternzeit für deinen Neuankömmling anhängst.

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Ich hab es halt lediglich per Mail das ich ab Februar wieder mit so und soviel Stunden Anfänge, und das schriftliche dann gemacht wird wenn ich dort bin. Aber um fair zu sein möchte ich vorher gern sagen das ich schwanger bin, kann er dann den zweiten teilzeitvertrag verweigern und mich wieder heimschicken?! Ich dachte evt das er nicht verpflichtet ist mich wieder einzustellen, da meine Elternzeit ja noch ein Jahr läuft eigentlich...

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Per E-Mail ist doch schriftlich. Also schon mal ein Anfang. So einfach kann er das dann also nicht mehr lösen.

Und ein Betrieb ist sowieso erst ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, dich auf Wunsch auch während der Elternzeit zu beschäftigen. Aber wie gesagt, du hast die Einwilligung ja schon schriftlich per Mail bekommen. Alles weitere ist nur Formsache.

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Da dein AG ja schon zugestimmt hat, kann er eh nichts mehr ändern und warum sollte er das auch, ob du schwanger bist oder nicht kann und darf keinerlei Auswirkungen haben. Und natürlich Zusatzvereinbarung, denn dann kannst du die Elternzeit zum Mutterschutz kündigen und erhältst da dein Vollzeit-Mutterschaftsgeld bzw. AG-Zuschuss