Elternzeit und Steuerklassenwechsel

Hallo zusammen,

wollte mal die bereits Erfahrenen Mamis fragen:

Mir wurde gesagt dass wenn wir jetzt (also 6 Monate vor Anfang des Mutterschutzes) die Steuerklasse wechseln (dass ich 3 habe und mein Mann 5, dann wirkt sich das positiv auf das Elterngeld aus, weil zur Errechnung der Nettobetrag vom halben Jahr vor Beginn der Mutterschutzes als Basis zur Errechnung genommen wird.

Soweit so gut, wir haben also bis Ende Dezember Zeit die Steuerklassen zu wechseln und somit werde ich ab Januar 1.1 bereits den höheren Betrag erhalten

Aber jetzt kommt die Frage:

Man darf ja nur einmal im Jahr die SK wechseln, heißt es dann dass wir nächstes Jahr nicht mehr zurück wechseln dürfen weil ja die Änderung ab dem 1.1 in Kraft tritt oder ist es ein außerordentlicher Wechsel und somit erlaubt?

Wer hat Erfahrung damit?

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Deine frage kann ich dir nicht beantworten. Nur ein hinweis: damit die elterngeldstelle es akzeptiert musst du nicht 6 sondern 7 monate vorher schon die höhere steuerklasse haben...

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Stimmt nicht ganz. Wenn man genau hälftig in den Steuerklassen war, dann wird die letzte SK genommen, also in diesem Fall die 3.
Wie es mit dem Wechsel nächstes Jahr ist, weiß ich nicht. Könnte aber tatsächlich sein, dass der Wechsel nächstes Jahr nicht klappt, weil er eben jetzt erst zum 1.1. stattfindet 😕
Ich würde mal beim Finanzamt nachfragen.

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Mein Mutterschutz soll laut ET am 03.07 beginnen, wenn der Wechsel wirksam ist - is somit ein Steuerklassenwechsel sinnvoll? Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:

Elterngeld errechnet sich aus dem relevanten durchschnittlichen monatlichen Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes im sog. Bemessungszeitraum. Das heißt, alles, was Ihr Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes erhöht, führt demnach auch zu einer Erhöhung Ihres Elterngeldes. Sollten Sie einen Steuerklassenwechsel in Betracht ziehen, um Ihr Einkommen im Bemessungszeitraum zu erhöhen, müssen Sie wissen, dass zur Berechnung diejenige Steuerklasse herangezogen wird, die im Bemessungszeitraum überwiegend war oder bei "Gleichstand" 6/6 näher an der Geburt des Kindes lag.

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FAZIT: Hab meinen Steuerberater angerufen, es geht!!

Denn ein wechsel nach Beginn der Elternzeit ist erlaub auch wenn es das zweite mal im Jahr wäre!

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Ach, das ist ja gut zu wissen!! Danke

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Also:
Dein ET ist der 3.7., dann dürfte dein Mutterschutz ungefähr am 22.05. Beginnen oder?
Das heißt, der Bemessung'szeitraum für das elterngeld ist von Mai 2018 bis April 2019.
Das sind Also ab Januar nur noch vier Image, somit lohnt sich ein Wechsel nicht mehr. Hättest du direkt nach positivem Test machen müssen.
Mein Mann und ich haben ab dem Mutterschutz Monat in 5/3 gewechselt, dann hat er mehr raus bekommen. Davon legen wir aber einen Teil zur Seite, da wir sicher nachzahlen müssen.
Lg

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Oh ich hab mich verlesen. Sorry :-)
Wenn der Mutterschutz am 3.7. Beginnt, dann müsste es so noch klappen.

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Ja hoffe es klappt noch alles, bei mir wäre beim Wechsel ein Unterschied von ca. 250,00 € im Monat

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Man darf aber hier bei nicht vergessen, dass das Elterngeld beim steuerausgleich mit versteuert wird. Die Summe kommt auf das Bruttogehalt des Partners und wird dann prozentual mit versteuert..

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DA bringst du aber einiges durcheinander.

DAs Elterngeld wird niemals selber versteuert!

Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, sprich es wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet und danach der Steuersatz für das restliche Einkommen (ohne Progressions-Einkünfte) angewandt.

DAs Elterngeld bleibt aber steuerfrei!

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Dasnstimmt so natürlich, aber dadurch ist es zwar steuerfrei, aber man zahlt eben trotzdem mehr Steuern als ohne oder bei weniger Elterngeld 🤷🏽‍♀️

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Hallo,

Ja du kannst zum 1.1. wechseln und somit mehr Elterngeld bekommen!

Regulär kann man einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln.
Aber wenn sich etwas an der einkommensituation ändert, z.b. Arbeitslosigkeit, Elterngeld,.... kann man einen weiteren Wechsel begründen!

Da könntest du dann die 5 nehmen und dein Mann die 3.

Lg und alles gute!