Kündigungsfrist TVöD und Elternzeit

Hallo, ich habe im Internet nichts gefunden vielleicht kennt sich jemand aus.
Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und Frage mich gerade wie meine Kündigungsfrist ist.
Grundsätzlich habe ich das verstanden, richtet sich danach wie lange ich beim Arbeitgeber beschäftigt bin.
Meine Frage ist nur zählt meine Elternzeit als Beschäftigungszeit oder wird diese ausgeklammert??

Viele Grüße
Haley48

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Nach dem, was im TVöD steht wird nur Sonderurlaub nicht berücksichtig, also zählt Elternzeit mit.

Bist du denn jetzt noch in Elternzeit? Dann hast du doch eh ein Sonderkündigungsrecht.

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Super vielen Dank.
Ja ich bin noch in Elternzeit.
Es ging mir um grundsätzlich um die Kündigungsfrist.
Mein eigentlicher Plan ist auch die Elternzeit zu verlängern, da ich ne unbefristete Vollzeitstelle habe und die befristete Stelle erstmal über Teilzeit in Elternzeit wenn anzutreten.

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DAnn würde ich gucken, dass du zum Elternzeitende kündigst, dann sind es ja immer 3 Monate.

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Hast du denn keinen AV?
Da müsste es sein stehen.
Wie lange bist du schon angestellt?

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In meinem Arbeitsvertrag steht es nicht es gilt ja der TVöD.
Da ist die Kündigungsfrist geregelt nach den Jahren die man beschäftigt ist. Ich konnte nur nichts finden ob Elternzeit dazu zählt oder ausgeklammert wird.