Personaler hier? Frage zu Urlaubs- und Arbeitszeit

Hallo,

Im Januar habe ich ein Gehaltsgespräch mit meinem Chef. Daneben möchte ich auch etwas zum Thema Urlaub besprechen, was mir etwas quer im Magen liegt:

Meine Wochenarbeitszeit beträgt 30 Std. Die Firma hat 2 x im Jahr, für je 2 Wochen Betriebsurlaub. Hier ist es so geregelt, dass am letzten Freitag nur bis Mittag gearbeitet wird und der Nachmittag schon als halber Urlaubstag angerechnet wird.
Ich mit meinen 30 Stunden arbeite nachmittags aber nur noch 1,5 Stunden. Mir tut es weh, für 1,5 h einen halben Urlaubstag opfern zu müssen. Lieber würde ich die Zeit von meinen Überstunden abzwacken.

Ist mein Einwand berechtigt? Kann ich das dem Chef so vorbringen?

Mare88

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Hallo,

ich befürchte, dass du nichts dagegen ausrichten kannst. Es wäre auch den anderen Kollegen äußerst unfair, wenn du Überstunden abbaust und sie einen halben Urlaubstag nehmen müssen.

Nimm es so hin, bei mir auf Arbeit ist es nicht anders. Ich muss sogar wegen 1h Freitag Nachmittag einen halben Tag Urlaub nehmen.

LG

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Ja, der Einwand ist berechtigt. Du bist keine VZ Kraft und bekommst ja schließlich auch kein VZ Gehalt.
Alternativ könntest du vorschlagen an anderen Tagen die 1,5 Std nachzuholen, also Mo-Mi jeweils ne halbe Stunde länger.

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Hi,

eigentlich dürftest Du dann auch nach einem halben Tag, also nach 3 Stunden, gehen. Ansprechen würde ich die Regelung auf jeden Fall. So wie es jetzt ist, benachteiligt es Dich tatsächlich.

Liebe Grüße
die Landmaus

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Unabhängig von deiner Problematik empfinde ich insgesamt vier Wochen Betriebsurlaub als sehr fragwürdig und meines Erachtens nach nicht legal.

Betriebsurlaub kann aus dringenden betrieblichen Gründen angeordnet werden, das bezieht sich aber idR auf wenige Tage, wo beispielsweise gar keine Kunden kommen, z.B. die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr.

Aber vier Wochen insgesamt, das ist soviel BU, wie einem gesetzlich bei einer 5-Tage-Woche an Urlaub überhaupt zustehen.
Andersherum: Selbst wenn man mehr Urlaub im AV vereinbart hat, beispielsweise 30 Tage, hat man nur noch 10 Tage nur freien Verfügung.

Was sagt euer Betriebsrat dazu?

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Die Betriebsurlaubsregelung ist völlig okay und üblich.
Vier Wochen beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch übrigens unabhängig von der Anzahl der Wochenarbeitstage.

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Nein, die ist nicht "okay" und "üblich", das BAG hat z.B. geurteilt (Az 1 ABR 79/92) dass 60% des Urlaubs maximal als Betriebsurlaub verplant werden dürfen.

Der Urlaubsanspruch ist übrigens doch abhängig von der Anzahl der Wochenarbeitstage.

Sondern der Mindestanspruch sind 24 Tage bei einer 6-Tage-Arbeitswoche. Wer nur eine 5-Tage-Woche hat, hat entsprechend 20 Tage Urlaubsanspruch.

D.h. wer den gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaub hat, dann dürfen davon maximal 12 Tage (5-Tage-Woche) als BU verplant werden.


Die Abhängigkeit von Arbeitstagen sollte folgendes Beispiel offensichtlich machen:
Ein Minijobber, der gesetzlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, und nur einen Tag pro Woche arbeitet, kann dann nicht 24 Tage Urlaub haben, weil er somit das halbe Jahr freinehmen könnten.

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