Gesetzl. oder private Krankenversicherung fürs Kind

Hallo,
ich habe eben etwas gelesen und muss mal nachfragen.
Mein Partner und ich erwarten gerade das 2. gemeinsame Kind. Unser Sohn von ne meine Tochter aus einer anderen Beziehung sind über mich krankenversichert. Ich bin Angestellte und gesetzlich krankenversichert. Mein Partner ist Beamter und somit privat versichert.
Jetzt hab ich eben gelesen, dass wenn das Elternteil, das privat versichert ist, mehr verdient als das gesetzl. versicherte Elternteil, das Kind privat versichert werden MUSS.
Das ist uns komplett neu und wie gesagt, ist unser Sohn (7) sein ganzes Leben bei mir mit versichert.
Ist das neu?

Vielen Dank und viele Grüße!!

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Hallo, das kommt dann in Betracht, wenn ihr verheiratet seid.

Wie das mit deiner Tochter aus einer anderen Beziehung ist weiß ich allerdings nicht.

VG
B

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Nein, selbst dann ist das eine falsche Aussage.

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Nein, das ist nicht neu, weil es so auch gar nicht stimmt.

Sie können wenn dein Mann in der PKV ist, mehr als du verdienst und über einer bestimmten Grenze liegt nicht kostenlos bei dir versichert sein, wenn ihr verheiratet seid, wenn nicht, habt ihr immer die freie Wahl!

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Das ist erstmal eine grundsätzlich falsche Information. Es gibt keine Pflicht das Kind in der PKV zu versichern. In keinem Gesetz steht etwas davon.

Grundsätzlich gilt, wenn die Eltern sowohl in PKV als auch in GKV versichert sind, haben sie bei dem Nachwuchs BEI DER GEBURT die Wahl. Das Kind KANN in die PKV, es KANN aber auch in die GKV. Beides ist generell möglich. Beide Versicherungen haben keine Chance das Kind abzulehnen.
Da du von deinem Partner und nicht von deinem EHEpartner oder Mann redest, gehe ich davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid. Es kommt hier wirklich auf dieses Stückchen Papier an. Hier gilt nun ff.: Es ist egal. Solange ihr nicht verheiratet seid miteinander können beide Kinder weiter über dich beitragsfrei familienversichert werden.
Falls ihr irgendwann heiratet UND dein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze verdient UND du weniger verdienst als er, bleiben deine Kinder trotzdem in der GKV, aber eine BEITRAGSFREIE Familienversicherung ist nicht mehr möglich. Deine Kinder sind dann freiwillig in der GKV zu einem eigenen Beitrag versichert (derzeit ca. 180€/Monat).

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Lg

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„Falls ihr irgendwann heiratet UND dein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze verdient UND du weniger verdienst als er, bleiben deine Kinder trotzdem in der GKV, aber eine BEITRAGSFREIE Familienversicherung ist nicht mehr möglich. Deine Kinder sind dann freiwillig in der GKV zu einem eigenen Beitrag versichert (derzeit ca. 180€/Monat).“

Hat nichts mit der Te zu tun. Aber das ist nur so wenn der Mann in der pkv ist. Ist er freiwillig gesetzlich versichert dann nicht....

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Du kannst das Kind bei Dir auch versichern lassen und zwar nicht als Familienversicherung (wenn du verheiratet bist) sondern er wird einzeln versichert in der gesetzlichen. Das ist manchmal teurer als in der Privaten beim Mann....so war es bei uns.
Dann, wenn du mal länger eine Auszeit machen willst, wird das Gehalt deines Mannes zur Berechnung Eures Beitrages für die gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen.

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Der Beitrag des Kindes darf nicht nach dem Einkommen des Mannes berechnet werden, nur der der Ehefrau.