In welche Steuererklärung gehört die Rechnung

Guten Morgen,

mir ist gerade aufgefallen, dass ich mit zwei Rechnungen euch Problem habe. Es geht um folgendes:
Wir haben im November neue Fenster und Haustüren bestellt. Für die Fenster haben wir eine vollständige Rechnung bekommen und einen Teil als Anzahlung überwiesen, der Rest soll nach Fertigstellung bezahlt werden. Von den Türen haben wir nur eine Anzahlungsrechnung und diese auch bezahlt.

Die Fertigstellung und Restzahlung erfolgt jetzt irgendwann Januar/Februar.

In welchem Jahr kann ich die Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen? Zählt das Jahr der Rechnungslegung oder der Fertigstellung und vollständigen Bezahlung?

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Hallo,

die Kosten können jeweils nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem ihr sie bezahlt habt (Abflussprinzip). Wenn die Rechnung aus 2018 aber nur den Kauf der Fenster enthält (Material, keine Leistungen nach §35a EStG), kann das auch nicht abgesetzt werden.

LG

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Danke für deine Antwort. Bei beiden Rechnungen sind Lohnkosten für den Einbau enthalten und bei beiden habe ich 2018 nur einen Teil bezahlt. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung 2019 fällig

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Zahlungszeitpunkt ist maßgeblich.

Du brauchst außerdem eine Abschlagsrechnung, auf der die Lohnkosten ausgewiesen sind.

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Zu spät. Wurde schon beantwortet.

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Welcher Zahlungszeitpunkt? Der der Anzahlung oder der Restzahlung um die komplette Rechnungssumme auszugleichen? Oder Anzahlung in 2018 und Restzahlung in 2019?

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