Unterhalt berechnen

Nettoeinkommen 4100 Euro
Immobilienkredit einer selbst bewohnten Immobilie: 800 Euro
Private Altersvorsorge: 100 Euro
PKV: 300 Euro

Wie hoch wäre der Unterhalt ca für 2 Kinder
12 Jahre und 14 Jahre.

Netto-Einkommen des Unterhaltsempfängers:
4000 Euro plus Kindergeld

Danke, falls

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Der Kredit für die Immobilie tut nichts zur Sache, fließt nicht mit in die Berechnung mit ein. Sonst würde ja jeder der Unterhalt zahlen muss ein fettes Haus kaufen und wäre aus dem Schneider.

Für das bereinigte Einkommen fehlen noch ein paar Angaben. Lass dich am besten anwaltlich beraten.

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Hallo

Vom Netto die PKV abziehen, berufbedingte Aufwendungen( Km zur Arbeit und Zurück, mal 0,30 Cent mal die Arbeitstage pro Monat) und private Altersvorsorge. Dann hast du das Netto, was für den Unterhalt relevant ist. DAs halbe KIndergeld darf der Unterhaltspflichtige pro Kind abziehen.

Was der Unterhaltsempfänger hat, ist irrelevant.

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Danke...mit dem Betrag schaue ich dann in die Tabelle.

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Ergänzend zu den anderen Aussagen:

Die Immobilie erhöht das Einkommen wie folgt:
Erzielbare Miete
- Zinsen
- Abschreibung
- umlegbare Kosten
= x

3700 Euro - Pauschale für berufsbedingten Aufwand (5% v. Netto 205 Euro) - 4% vom Brutto für priv. Altersvorsorge (hier zB Tilgung Kredit fürs Haus, max. 124 Euro) = ca. 3.370 Euro. Angenommen, der Wohnwertvorteil läge bei 200 Euro, läge das unterhaltsrelevante Einkommen bei ca. 3.500-3.600 Euro. Das entspräche Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle und somit 501 Euro pro Kind.

Das mal als Berechnungsbeispiel. Hat er zB höhere Fahrtkosten zur Arbeit, dürfen diese angesetzt werden statt der Pauschale.

LG

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Hallo

Bei uns wurde kein Wohnvorteil angerechnet. Also die Immobilie hat nichts erhöht. Warum auch, ist ja nicht abbezahlt.Haben auch ein Haus, nicht abbezahlt und mein Mann hat eine volljährige Tochter die studiert.
Bei den berufbedingten Aufwendungen wurden 297 angerechnet und Altersvorsorge 170 Euro im MOnat!

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Das hat nichts mit abbezahlt zu tun. Hier habe ich mal einen Auszug aus den Leitlinien des OLG Hamm beigefügt zum Thema. Hier können u. U. auch die Tilgungsleistungen mindernd berücksichtigt werden.

Die berufsbedingten Aufwendungen und Altersvorsorge hängen von der individuellen Situation ab.

LG

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