47

Hey,
hol dir eine Bescheinigung über die Schwangerschaft von deinem Frauenarzt, scan sie ein und schick sie per Email an deinen Chef sowie an den Betriebsrat mit Text wie
"Sehr geehrter Herr X,
am (Datum eintragen) habe ich Sie bereits mündlich über die bestehende Schwangerschaft informiert. Der Richtigkeithalber übersende ich Ihnen vorab per Mail die Bescheinigung meiner Frauenärztin. Das Original erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post."

Zum Thema Krankschreibung und Beschäftigungsverbot: ich habe gerade in der 13. SSW 2x Blutungen mit KH-Aufenthalt hinter mir und bin krankgeschrieben. Ich will kein Beschäftigungsverbot aber meine FA wird darüber entscheiden. Es gab gesetzliche Änderungen die es dem Arzt erschweren ein BV auszusprechen. Dein Arbeitgeber kann es anzweifeln und dann musst du auf Verlangen zu einem unabhängigen Arzt der dich untersucht und dann entscheidet ob das BV rechtens ist. Wenn er es als zu Unrecht erteilt erklärt, kann dein Arzt zur Rechenschaft gezogen werden. Im übrigen kannst du für diese Zeit das zu unrecht weitergezahlte Gehalt zurückzahlen.

Dein AG muss deine Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt mitteilen und eine Gefährdungsanalyse deines Arbeitsplatzes durchführen. Sollte dein jetziger Arbeitsplatz nicht leidens-/schwangerschaftsgerecht sein, muss er dir einen passenden zuweisen oder dich ins BV schicken. Dazu muss er diverse Formulare für das GAA ausfüllen, hat aber für ihn den Vorteil, dass er dich los ist und dein Gehalt von deiner Krankenkasse auf Antrag erstatten lassen kann.

Dein befristeter Vertrag läuft ganz normal aus, auch ohne Kündigung. Du musst dich spätestens 3 Monate vorher arbeitslos melden.

Dein Chef kann dich kündigen, ja! Er muss dazu die Zustimmung vom BR haben oder der BR schweigt und lässt die Frist verstreichen. Du musst dann umgehend Kündigungsschutzklage einreichen und die Schwangerschaft nachweisen. Auch wenn die Kündigung nichtig ist kann er dich damit ärgern, denn auch dieses Verfahren ist an Fristen gebunden und zieht sich hin. Bis dahin kriegst du kein Gehalt und so schnell ist man mit der Zahlung vom Arbeitslosengeld auch nicht, besonders wenn sich der AG Zeit lässt mit dem Ausfüllen der Bescheinigung.