Kita-welches Einkommen zur Berechnung wenn noch nicht verheiratet

Hallo zusammen! Wir überlegen unsere Tochter Ende des Jahres mit 2 Jahren vormittags in die Kita zu geben. Nun frage ich mich, welches Einkommen die berechnungsgrundlage für die Gebühren ist. Wir sind nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht. Müssen wir trotzdem mit beiden Einkommen rechnen? Oder wird nur meins als Grundlage genommen? Vielleicht kennt sich da jemand aus. Danke!

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Steht das nicht in den Unterlagen der Einrichtung?
Bei unserer kann man die Staffelung in der Gebührenordnung nachlesen. Bei uns ist dies aber einkommensunabhängig.
Kannst aber auch gleich nachfragen bei einem Anruf, u. Zu klären ob überhaupt Plätze frei sind. Bei uns gab es keinen, obwohl 18 Monate vorher angefragt.

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Wir wohnen sehr ländlich, und Plätze sind, wenn ein Jahr vorher angemeldet, eigentlich kein Problem. Danke dir, werde Anfang Februar wenn die Anmeldung ist, nachfragen.

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Bei uns ist es so das das Bruttoeinkommen beider Elternteile rangezogen wird( was ich davon halte muss ich denke ich nicht sagen) daraus wird dann der Beitrag errechnet. Bei uns ist es auch einkommensabhäning wie hoch der Beitrag ausfällt.

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Ich bin mir absolut nicht sicher, würde aber sagen, dass beide Einkommen zählen.
Wenn ihr in einem Haushalt lebt und er der Vater ist, dann kann ich es mir eigentlich nicht anders vorstellen, als das beide Gehälter als Grundlage genommen werden.

Wir waren noch nicht verheiratet, teilten das Sorgerecht und lebten in einer Wohnung. Deshalb mussten wir beide Gehälter angeben und der Betrag errechnet sich daraus.

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So sehe ich das auch.

LG

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Hi ich wohne in München, hier ist es so das krippe garkeine teilzeitplätze abbieten. Die meisten zumindest.

Und bei uns wurde nur mein einkommen berechnet. Ich bin nicht verheiratet und habe das alleinige sorgerecht. Wie es in anderen Städten ist kann ich dir nicht sagen.

Lg sabrina