Lohnsteuer 2018, Kinderbetreuungskosten

Hallo,

ich bräuchte mal kurz Hilfe bei der Lohnsteuer Erklärung 2018, Anlage Kind, Betreuungskosten.
Vielleicht ist meine Frage dumm, aber ich habe wirklich keine Ahnung und auch im Internet nichts dazu gefunden.

Mein Kind geht seit 2018 in die Kita, wir bekommen einen Zuschuß zum Kita Beitrag (nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch die Stadt).

Kann ich den von uns selbst getragenen Teil einfach in Zeile 67 setzen?
Und den Zuschuß (minus Essensgeld?) dann entsprechend in Zeile 68?

Danke schonmal im Voraus!

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Hallo,
du musst die kompletten Betreuungskosten eintragen ohne Essensgeld. Und dann den kompletten Zuschuss. Der Zuschuss wird dann automatisch von den gesamten Betreuungskosten abgezogen. Wichtig ist halt nur ohne Essensgeld, da dies nicht steuerlich absetzbar ist.

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DAs kann so aber nicht funktionieren, da im Zuschuss z.B. Essensgeld mit drin sein darf.

DAs macht das ganze dann etwas komplizierter. Deshalb haben wir das genau so angesetzt wie der TE es aufgeschrieben hat, nur unseren Teil eingetragen, sonst hätte das Finanzamt das gar nicht mehr gebacken bekommen.

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Essensgelder sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Es gehen nur die reinen Betreuungskosten. Deshalb darf das Essensgeld auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

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